Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 2028, Protokoll zur Armenpflege 20. August 1923
Teuerung: Die Vertreter der Städte im Industriebezirk Solingen beraten regelmäßig über die Anpassung der Hilfen für Bedürftige, um möglichst ein einheitliches Vorgehen zu erreichen.
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Betr[ifft] Einheitliche Armenpflege in den Städten des oberen Kreises Solingen.
Anwesend:
für Solingen
Beigeordneter Schaal als Vorsitzender,
Oberstadtsekr[etär] Fink als Schriftführer,
Arnz und Flesche,
für Gräfrath
Stadtsekretär Schüttler,
für Höhscheid
Oberstadtsekr[etär] Jentsch,
Frau Stader, Allendorf und Geffgen,
für Ohligs
Stadtsekretär Esser,
Reuber,
für Wald
Beigeordneter Lange,
Oberstadtsekretär Freese,
Forst und Rahm.
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Tagesordnung:
1. Gebühren für ärztl[iche] Behandlung.
2. Erhöhung der Grundbeträge der Barspende.
3. Wirtschaftsbeihilfe für die Unterstüt-
zungsempfänger.
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Niederschrift
der Verhandlungen des Ausschusses am
20. August 1923 im Stadthaus zu Solingen.
1. Der Ärzteverein beansprucht mit Rücksicht
auf die sich überstürzende Geldentwertung
vom 1. Juli 1923 ab die Bezahlung der
Behandlung von Unterstützungsempfängern
nach den am Tag der Zahlung des Rech-
nungsbetrages gültigen Sätzen der Gebüh-
renordnung mit der Begründung, daß die
Ärzte durch die bisherige Berechnungs-
und Zahlungsweise (kürzere oder längere
Zeit nach der Leistung) beträchtlich ge-
schädigt worden sind.
Obschon der Ausschuß die vorgetragenen Gründe anerkennt, kann dem Antrage nicht ent-
sprochen werden, weil die Folgen nicht übersehen werden können. So könnten z. B.
andere Berufsstände mit gleichen Wünschen an die Wohlfahrtsämter herantreten. Nach
Erwägung aller Umstände wird der Vorsitzende beauftragt dem Ärzteverein folgendes
vorzuschlagen:
Allmonatlich können die Ärzte, welche Kranke für Rechnung der öffentlichen
Wohlfahrtspflege behandeln, einen Vorschuß in Höhe des voraussichtlichen Rechnungs-
betrages beantragen. Diesen Anträgen wird sofort entsprochen. Die Gebühren sind nach
den am Tage der Leistung gültigen Sätzen der Gebührenordnung am Monatsschluß zu be-
rechnen. Bei Einsendung der Rechnung wird der Vorschuß für den folgenden Monat be-
antragt. Rechnungsbetrag und neuer Vorschuß werden mit möglichster Beschleunigung
überwiesen.
2. u[nd] 3. Die Vertreter der Wohlfahrtsämter von Wald und Gräfrath stellen aufgrund von Anre-
gungen in den örtlichen Sonderausschüssen den Antrag, die Barspende gleich wie in
Höhscheid den jeweiligen Preisen des notwendigsten Lebensmittelbedarfs anzupassen.
Der Vorsitzende teilt mit, daß die Solinger Stadtverwaltung für die Unterstützungs-
empfänger zum Ausgleich zwischen den in letzter Zeit besonders schnell gestiegenen
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Lebenshaltungskosten und der unzureichenden Unterstützung Mittel für eine Wirtschafts-
beihilfe zur Verfügung gestellt hat. Der alleinstehenden Person sollen 10 Millionen M[ark],
den Eheleuten 12 Millionen M, jedem weiteren Familienmitglied 1 Million M und einem
Pflegekind 5 Millionen M gewährt werden. Die gleiche Maßnahme wird den anderen Stadt-
verwaltungen empfohlen.
In der Aussprache wird festgestellt, daß auch in den Nachbargemeinden Verhand-
lungen wegen Bewilligung einer Wirtschaftsbeihilfe schweben und vor dem Abschluß
stehen. Es wird anerkannt, daß auf diese Weise die augenblickliche Notlage der Unter-
stützungsempfänger am besten beseitigt werden kann.
Um jedoch die Barspende laufend entsprechend der jeweiligen Teuerung aufzubessern,
beschließt der Ausschuß, in einer Sitzung am 28. August 1923 die verschiedenen Berech-
nungsarten zu prüfen und das neue Verfahren mit Wirkung vom 1. September 1923 festzu-
legen.
Schaal F[in]k
Beigeordneter.
1. Abschrift den Unterstützungsämtern zu Gräfrath, Höhscheid, Ohligs und Wald zur gef[ä]l[ligen]
Kenntnisnahme übersandt.
2. Z[u] d[en] A[kten]
S[olingen], 23/8. 23.
I[n] V[ertretung] Der Beigeordnete:
Schaal F[in]k
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Stadtarchiv Solingen: RK (20. August 2023). 20. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afj8