25. September 1923

Quelle: Stadtarchiv Kaarst, A2 Nr. 93, 25. September 1923

Das R.W.E. teilt die Erhöhung und Berechnung der Strompreise anhand von Goldmark dem Landrat des Kreises Neuss mit. Ein Durchschlag wurde der Gemeinde Büttgen zugesandt. 

An den Herrn Landrat des Kreises Neuss

Zu Neuss

Abt.D.Pe/Bm.

Strompreiserhöhung bzw.

Strompreisberechnung:

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, werden nunmehr die Kohlenpreise allwöchentlich in Goldmark festgesetzt, nachdem auch die Preise der übrigen Materialien bereits seit längerer Zeit auf Basis von Goldmarkpreisen durch die grossen Lieferungsverbände berechnet werden. Wir sind daher gezwungen, auch die Strompreise, die bekanntlich von den Kohlenpreisen abhängig sind, in Goldmark zu berechnen. Im Augenblick sind noch gewisse Unklarheiten in den Zahlungsbedingungen des Kohlensyndikats enthalten, die noch der Erledigung bedürfen. Diesbezügliche Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien schweben. Bis zur endgültigen Klarstellung, vorausgesetzt, dass diese baldigst erfolgt, wollen wir die bisher gültige Verrechnungsformel unter Anwendung der Goldmarkpreise beibehalten.-

Für die Woche vom 17. bis 23. September 1923 betragen die Kohlenpreise

Für gewaschene Fettnusskohle III M 38.06

IV M 36.66

Durchschnittspreis =                         M 37.36 Goldmark.

[Seite 2]

II den Herrn Landrat des Kreises Neuss zu Neuss 25.9.1923

Nach der bisher gültigen Verrechnungsformel werden deshalb für die in der Woche vom 17. bis 23. September auszustellenden Stromrechnungen die Strompreise betragen:

für Licht 30 + 0,4 x 37.36 – 15.00 x 30 = 47.82 abgerundet

15,00                         auf 48 Goldpfennig

zuzüglich 15% Finanzaufschlag 7,18

55,07 abgerundet auf

auf 56 Goldpfennig

für Kraft 14 + 0,4 x 37.36 – 15.00 x 14 = 22,35 abgerundet auf

15,00                         22 Goldpfennig

zuzüglich 15% Finanzaufschlag 3.35

25.70 abgerundet auf

Abgerundet auf 26 Goldpfennig

Die sich mit obigen Preisen ergebenden Rechnungsbeträge in Goldmark werden, solange die Papiermark noch gesetzliches Zahlungsmittel und die Goldmarkwährung noch nicht durchgeführt ist, nach der jeweiligen amtlichen Berliner Dollarnotierung (Durchschnitt aus Geld- und Briefkurs) in Papiermark umgerechnet. Die Zahlung hat bei Rechnungserteilung, spätestens innerhalb 2 Tagen nach Zustellung der Rechnung, zu erfolgen, andernfalls müssen wir uns Valorisierung des Betrages vorbehalten.-

Einstweilen werden wir den bisher angewandten Zuschlagfaktor von 0,4x%, wie schon oben erwähnt, auch für die Goldmarkberechnung weiter beibehalten, müssen uns aber eine Erhöhung dieses Satzes für die allernächste Zeit ausbedingen. Dies ist umsomehr notwendig, als der Goldkohlenpreis bereits auf das 2 ½ fache des Vorkriegspreises gestiegen ist und durch die wesentliche Erhöhung der Frachten die Kohlenpreise frei Kraftwerk gegenüber der Vorkriegszeit sich auf mehr denn das 2 ½ fache gesteigert haben.-

Den Herren Bürgermeistern Ihres Kreises wurde Durchschlag dieses Schreibens zugesandt.-

Rhein. Westf. Elektrizitätswerk A.O.

Betriebsverwaltung Neuss.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Kaarst (25. September 2023). 25. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/afhw


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