8. Juli 1923

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1923

Über den Pariser Spionageprozess gegen den Journalisten Erneste Judet wird eingehend informiert.

                Der Prozeß Judet.
                       „Deutsche Beziehungen.“

   Der Pariser Prozeß gegen den ehemaligen
Herausgeber des (nationalistischen und bonapar-
tistichen) „Eclair“, Erneste Judet, dauert nun
schon acht Tage und wird vielleicht noch Wochen
dauern. Aber man kann sich aus den bisherigen
Verhandlungen bereits ein Bild machen, das für
das Ausland von Bedeutung ist. Bekanntl. ist Ju-
det des „Einverständnisses mit dem Feinde“ ange-
klagt. Der Feind aber war Deutschland.
   Judet, der seit dem Frühjahr 1918 in der
Schweiz lebte, hatte sich den französischen Ge-
richten zunächst nicht gestellt und beschuldigte den

damaligen Ministerpräsidenten Clemenceau, seine
Verurteilung aus Gründen persönlicher Rach-
sucht zu betreiben. Am 4. Februar 1923 wurde
Judet von einem Pariser Gerichtshof im Ab-
wesenheitsverfahren zu lebenslänglicher Festungs-
haft verurteilt. Das Verfahren war schon im
Sommer 1919 durch das Pariser Kriegsgericht
eröffnet worden und zwar auf Grund einer An-
zeige die eine Frau Bossard, eine geborene Fran-
zösin und Frau eines Schweizers Malers, Haupt-
belastungszeugin auch im jetzigen Prozeß, gegen
ihren Mann, mit dem sie in Scheidung lag, und
gegen Judet erstattet hatte. Frau Bossard be-
hauptet jetzt vor dem Schwurgericht, dem sich
Judet durch freiwillige Einreise nach Frankreich
gestellt hat, Judet sei seinerzeit durch Vermitt-
lung Bossards mit der deutschen Gesandtschaft
in Bern in Verbindung getreten und habe sich
gegen Zahlung von zwei Millionen Franken ver-
pflichtet, auf die Beeinflussung der Stimmung in
Frankreich und auf einen für Deutschland gün-
stigen Frieden hinzuarbeiten. Judets Gegen-
behauptung: Der Maler Franz Bossard habe
sich widerrechtlich seines Namens bedient, um von
den Deutschen zwei Millionen Franken an sich
zu bringen.
   Die Aussagen der Frau Bossard werden
scheinbar durch deutsche „Geheimdokumente“, die
angebl. nach dem Abmarsch der Deutschen in Brüs-
sel gefunden wurden, bestätigt. Als Zeuge erklärte
jetzt vor den Pariser Geschworenen der frühere
Polizeichef Winter, der unter Clemenceau die
nach dem Kriege aufgelöste „nationale Sicher-
heitspolizei“ geleitet hat, daß ein Deutscher na-
mens A. Leopold, der als Mitarbeiter Karl
Kautskys im Berliner Auswärtigen Amt die
deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch sich-
ten half, die für Judet belastenden Akten am
2. April an die Franzosen verkauft habe. Aber
mit diesem Kronzeugen ist der Pariser Ankläger
wenn man so sagen darf, ausgerutscht. Denn
der alte Kautsky, der hier in Berlin in aller
Stille lebt, weiß sich ganz genau zu besinnen, daß
Herr Leopold nicht sein Mitarbeiter war. Er
hat ihn nur flüchtig kennengelernt und er be-
merkt mit Recht: Aus der Tatsache daß Leo-
pold eine Zeit lang mit den belgischen Akten zu
tun hatte, braucht nicht die Echtheit der im Pro-
zeß Judet verwendeten Dokumente gefolgert zu
werden; „sie müssen nicht gestohlen, sie können
auch gefälscht sein“.
   Der Verteidiger Judets hat hier sofort ein-
gehakt. Er will beweisen, daß die Papiere ge-
fälscht sind. Nach dem Waffenstillstande habe
es eine ganze Fabrik zur Herstellung solcher
Dokumente gegeben. Siehe Fall Anspach! Was
also das berühmte Bordereau im Dreyfußprozeß
war, das scheinen die belgischen Papiere im Fall
Judet zu werden. Es ist deshalb wohl an der
Zeit, daß sich das Berliner Auswärtige Amt trotz
seiner gegenwärtigen großen Sorgen auch mit die-
ser kleinen Angelegenheit Leopold beschäftigt.
Denn man kann nicht wissen, was noch poli-
tisch daraus wird, das heißt, was die französische
Propaganda unter Umständen daraus macht.
   Der 72jährige Angeklagte Judet der frisch
wie ein Vierzigjähriger für seine Unschuld kämpft
und einen Sack voll Geheimnisse im Rücken
hält, liegt sozusagen auf der Lauer. Er kann
aufsehenerregende Enthüllungen über die vatika-
nische Politik während des Krieges machen, er
kann die Person Poincares in unliebsamster
Weise in die Gerichtsverhandlung ziehen. Er
kann den heute in Paris herrschenden Kreisen
höchst unangenehm werden. Er hat versprochen,
zu schweigen wenn man ihm keinen Strick dreht,
wenn man nicht versucht, ihm das Schicksal eines
Bolo Paschas verruchten Angedenkens zu be-
reiten. Aber wer garantiert für den Herrn
Ankläger wenn Frankreich glaubt, wieder ein-
mal beinahe verraten worden zu sein? Vielleicht
wird aus der wohleinstudierten Komödie doch
noch ein Sensationsprozeß.

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Stadtarchiv Troisdorf (8. Juli 2023). 8. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afhj


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