14. Juli 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Juli 1923

Anpassung der Geldstrafen an die Inflation

Schleiden, 12. Juli.           Durch das Geldstrafen-
gesetz vom 27. April 1923 (R[eichs]-G[esetz]-Bl[att] Jahrgang
1923 Teil I S. 254) ist eine Erhöhung der in
den Reichs- und Landesgesetzen vorgesehenen Geld-
strafen erfolgt. Nunmehr wird ein Vergehen ge-
gen die auf Grund der Wohnungsmangelver-
ordnung erlassenen Anordnungen mit Geldstrafe
von mindestens 1000 Mark bis zu 10 Millionen
Mark oder mit Haft bestraft. Beruht das Ver-
gehen auf Gewinnsucht, so kann die Geldstrafe
auf 100 Millionen Mark erhöht werden. Die
Geldstrafe soll das Entgeld, daß der Täter ge-
zogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche höchst-
maß hierzu nicht aus, so darf es überschritten
werden.


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Kreisarchiv Euskirchen (14. Juli 2023). 14. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/afgu


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