Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1923
Ferien des Kreisauschusses des Kreises Schleiden
Bekanntmachung.
Der Kreisausschuß des Kreises Schleiden hält
Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis 1.
September ds. Jrs. Während dieser Zeit dürfen
Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel
nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben
die Ferien ohne Einfluß.
Schleiden, den 4. Juli 1923.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee.
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Kreisarchiv Euskirchen (11. Juli 2023). 11. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afgh