Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 22. November 1923
Umgestaltung der Arbeitslosenunterstützung: Unterstützung in Form von Lebensmittelausgaben und Arbeitspflicht für Arbeitslose sollen zur Verbesserung der allgemeinen Ernährungssituation beitragen.
Mehr Naturalunterstützung für die Erwerbslosen.
Ꙩ Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, daß es sowohl für
die Gemeinden wie für die Erwerbslosen am zweckmäßigsten sei, an
Stelle der Barunterstützung in möglichst weitem Umfange eine Unter-
stützung durch Lebensmittellieferung treten zu lassen. Wie W[olffs] T[elegraphisches] B[ureau] jetzt
aus Berlin meldet, ist in der vergangenen Woche schon im Reichs-
arbeitsministerium ein solcher Plan mit den beteiligten Stellen be-
sprochen worden. In einer weitern Sitzung am Montag wurde grund-
sätzliche Uebereinstimmung mit den beteiligten Stellen (Regierungen
der Länder, Regierungspräsidenten, Kommunalverwaltungen) erzielt.
Die Gemeinden der besetzten Gebiete werden demgemäß die Möglich-
keit erhalten, die Erwerbslosenunterstützung je nach Lage der Verhält-
nisse ganz oder teilweise in Lebensmitteln zur Auszahlung zu
bringen. Dieses Verfahren verspricht eine bessere Auswertung der
zur Verfügung stehenden Geldmittel für einen längern Zeitraum und
wird auch die Verbindung mit der privaten Hilfstätigkeit des In- und
Auslands für die Ernährung der besetzten Gebiete erleichtern.
Was im übrigen die Bestrebungen angeht, die Erwerbslosen-
fürsorge produktiv zu gestalten, so wird darüber aus dem Reichs-
arbeitsministerium folgendes mitgeteilt: „Die erschreckende, durch die
Währungsverhältnisse und die Rhein- und Ruhrbesetzung verursachte
Arbeitslosigkeit hat die verantwortlichen Reichsstellen zu den ernstesten
Bemühungen veranlaßt, im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten Lin-
derung [z]u schaffen. Das Reichsarbeitsministerium hat die Erwerbs-
losenfürsorge soweit umgestaltet, daß ihre Mittel produktiver als
bisher verwandt werden können. Durch die neue Bestimmung der Ver-
ordnung vom 15. Oktober, daß von den Erwerbslosen gegen die Unter-
stützung Arbeit verlangt werden kann, ist die Möglichkeit eröffnet, die
Unterstützungsmittel in beträchtlichem Maße Werte schaffend einzu-
setzen. In verschiedenen Städten hat sich dies bereits bewährt. Es ist
damit der Beweis erbracht, daß die Arbeitspflicht der Erwerbslosen
sich durchsetzt und zur Belebung des stockenden Wirtschaftslebens
beiträgt. Die Arbeitspflicht ermöglicht gleichzeitig die Einleitung
großer Notstandsarbeiten, wie insbesondere Oedlandkulturen, die
bisher vielfach an der Unmöglichkeit rationeller Finanzierung gescheitert
sind. Um die Finanzierung weiter zu erleichtern, wird der Unternehmer-
gewinn für solche Notstandsarbeiten nach Möglichkeit beschränkt werden.
Auch werden vom Reichsarbeitsministerium ernste Anstrengungen ge-
macht, um im Zusammenwirken mit den obersten Landesbehörden die
verschiedenen Kräfte, die sich um die Einleitung von Notstandsarbeiten
bemühen, zusammenfassen und zu gemeinsamer Wirksamkeit zu bringen.
Freilich sind die Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge an-
gesichts der trostlosen Finanzlage des Reichs eng begrenzt. Es darf
jedoch gehofft werden, daß bei Zusammenfassung aller Kräfte und aller
Finanzierungsmöglichkeiten gerade solche Notstandsarbeiten in Gang
kommen werden, welche die Ertragnisse des deutschen Bodens ver-
mehren und zur Stützung unserer Ernährungslage dienen.“
Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 22. November 1923
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (22. November 2023). 22. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 16. November 2025 von https://doi.org/10.58079/afg7
