Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 20. November 1923
Erwerbslosenfürsorge in den Gemeinden des Solinger Industriegebietes: Vereinbarung über die Nichtüberschreitung staatlicher Vorgaben.
Ꙩ Die Verhandlungen über eine Vereinheitlichung der Er-
werbslosenfürsorge in den 5 Gemeinden des oberen Kreises nah-
men am gestrigen Tage ihren Fortgang. Man wurde sich dahin
einig, daß in allen 5 Gemeinden die staatlich zugelassenen Sätze
nicht mehr überschritten werden sollen, und daß jeweils am Mitt-
woch eine Abschlagszahlung und am Samstag die endgültige Zah-
lung erfolgen soll. Um die Kontrolle zu verschärfen, wurde be-
schlossen, von allen Unterstützungsempfängern eine neue Beschei-
nigung der Arbeitgeber zu verlangen, für die besonders vorge-
druckte Formulare Verwendung finden sollen. Was die Natural-
unterstütung angeht, soll versucht werden, in allen Gemeinden
Lebensmittel zum Selbstkostenpreis zur Ausgabe zu bringen. Die
dieswöchige Abschlagszahlung wurde wegen des morgigen Feier-
tages schon heute vorgenommen. Die Sätze betragen für männ-
liche Personen über 21 Jahre 2820, unter 21 Jahre 1680, weib-
liche über 21 Jahre 2280, unter 21 Jahre 1340, für Verheiratete
ohne Kind 3800, mit 1 Kind 4600, mit 2 Kindern 5400, mit 3
Kindern 5640 Milliarden Mark. Eine weitere Staffelung kann
nicht stattfinden, weil die Unterstützung für die Nebenunterstüt-
zungsempfänger den Betrag für den Hauptunterstützungsempfän-
der nicht übersteigen darf. Die Beanspruchung der Volksküche
hat etwas zugenommen, sie beträgt heute rund 1400 Personen.
Der Preis für die Portion ist bis Donnerstag 40 Milliarden
Mark.
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Stadtarchiv Solingen: RK (20. November 2023). 20. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/aff5