10. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung

Die Besatzungsbehörde verbietet Kundgebungen und Beflaggung anlässlich der Gedenkfeier zur Weimarer Verfassung.

Auf Befehl der französischen Besatzungsbehörde.
    Auf Befehl des Französischen Oberkommissars in den Rhein-
landen wird am 11. August 1923, anläßlich der Gedenkfeier
zur Weimarer Verfassung, jedes Beflaggen sowie jede öffentliche
Kundgebung untersagt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Euskirchen (10. August 2023). 10. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afeo


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.