Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung
Die Besatzungsbehörde verbietet Kundgebungen und Beflaggung anlässlich der Gedenkfeier zur Weimarer Verfassung.
Auf Befehl der französischen Besatzungsbehörde.
Auf Befehl des Französischen Oberkommissars in den Rhein-
landen wird am 11. August 1923, anläßlich der Gedenkfeier
zur Weimarer Verfassung, jedes Beflaggen sowie jede öffentliche
Kundgebung untersagt.
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Stadtarchiv Euskirchen (10. August 2023). 10. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afeo