Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Volksblatt vom 20.07.1923
Aufforderung des Beigeordnetenkollegiums zur Zahlung der Steuern im Voraus, um die städtische Haushaltslage zu stabilisieren.
Bekanntmachung.
Durch die rasende Geldentwertung ist der städtische Haushalt
auf das Schwerste gefährdet. Die Stadt kann ihre dringensten
Verpflichtungen nicht erfüllen.
Aus den am 15. Mai fälligen Steuern sind noch große Beträ-
ge rückständig. Weiter ist dringend erforderlich, daß die Steuer-
sätze noch vor dem 15. August wiederum bedeutend erhöht werden.
Der Stadtverordnetenversammlung wird demnächst nach Anhö-
rung der Beteiligten die erforderlichen Vorlagen gemacht.
Angesichts der Notlage des städtischen Haushalts richtet die
Stadtverwaltung an die Bürgerschaft den dringenden Appell,
schon jetzt Vorauszahlungen auf die am 15. August fällig werden-
de Steuerrate zu leisten. Sie hat zu der Opferbereitschaft der
leistungsfähigen Bürgerkreise das Vertrauen, daß sie diesem An-
suchen weitestgehende Folge leisten.
Euskirchen, den 20. Juli 1923.
Das Beigeordnetenkollegium.
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Stadtarchiv Euskirchen (20. Juli 2023). 20. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/afds