Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Volksblatt vom 12.07.1923
Aufforderung an die Angehörigen von ausgewiesenen Eisenbahnern deren Gärten zu pflegen.
* Die Gärten von ausgewiesenen Eisenbahnern können, wie
aus einer Bekanntmachung im heutigen Anzeigenteil hervorgeht,
von den Angehörigen nach wie vor betreten und bearbeitet werden,
wenn der Zugang nicht durch die beschlagnahmten Wohnungen
führt.
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Stadtarchiv Euskirchen (12. Juli 2023). 12. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afdj