Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. November1923
Wie werden die wertbeständigen Löhne und Gehälter in Solingen berechnet und wie erfolgt die Auszahlung?
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 8. November.
Die wertbeständigen Lohnzahlungen in Solingen.
Die dieswöchentlichen Lohnzahlungen für die Fabrik- und
Heimarbeiter der Solinger Industrie werden, wie wir erfahren,
wertbeständig erfolgen. Der ausgezahlte Betrag errechnet sich
nach dem Dollarkurs des Vortages.
Für die Angestellten ist die Regelung getroffen, daß in dieser
Woche ein Fünftel des alten November-Grundgehaltes mal Dollar-
geldkurs des Vortages, geteilt durch 4,20 ausgezahlt wird. Die
Auszahlung muß vormittags stattfinden, nachmittags kommt der
Dollarkurs des laufenden Tages zur Berechnung. Weiter sind
von der so errechneten Summe weitere 25 Prozent als Ausgleich
für vorige Woche zur Auszahlung zu bringen. Die Angestellten-
verbände haben diese Regelung angenommen.
Der Solinger Einzelhandel hat mit den kaufmännischen An-
gestelltenverbänden ebenfalls eine Vereinbarung, zunächst für den
Monat November, getätigt. Nach dem Abkommen sind bestimmte
Grundgehälter in Goldmark für die einzelnen Berufsjahre des
bisherigen Tarifes festgesetzt worden. Diese monatlichen Grund-
gehälter werden gefünfteilt und zum Dollarkurs amtlicher Berliner
Notierung ausgezahlt: in der ersten Woche (das ist die laufende)
mit einem Fünftel, in der zweiten Woche mit einem weiteren
Fünftel, in der dritten Woche mit dem dritten Fünftel, in der
vierten Woche mit den beiden letzten Fünfteln. Die Zahlung
hat möglichst Dienstags, spätestens aber Freitags jeder Woche zu
erfolgen: wenn bis mittags, zum Dollargeldkurs des Vortages,
wenn erst am Nachmittag, zum Dollargeldkurs des Zahlungs-
tages — der Dollar zu 4,20 Mark gerechnet. Die in der vorigen
Woche geleistete Zahlung in Höhe eines vollen Oktobergehaltes
dient zur Abgeltung der letzten Tage des Oktobers und der sprung-
haften Preissteigerung in derselben Woche, kommt also auf das
Novembergehalt nicht zur Anrechnung. Dagegen werden alle wei-
teren, Vorschußzahlungen nach vorstehendem Modus auf die No-
vembergehaltszahlungen angerechnet.
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Stadtarchiv Solingen: RK (8. November 2023). 8. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/afdb