30. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. November 1923

Solinger Brotpreise in wertbeständiger Währung  

                     Stadtverwaltung Solingen.
                           Bekanntmachung.
       Die Brotpreise werden in Vereinbarung
mit den Bäckereinkaufs- und Konsumgenossen-
schaften für den Stadt- und Landkreis Solingen
ab 1. Dezember 1923 wie folgt festgesetzt:
    Schwarzbrot 4 Pfund . . . 0,80 Mark
    Feinbrot        3     „     . . . 0,70       „
    Graubrot      3     „      . . . 0,75       „
          Die Preise gelten als Höchstpreise!
 Solingen, den 30. November 1923.
                         Der Oberbürgermeister.
         I[n] V[ertretung] Der Beigeordnete Schaal.
Solingen, den 30. November 1923.
                       Namens des Kreisausschusses
                              der Vorsitzende.
                            I. A.: gez. Henrichs.
 

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (30. November 2023). 30. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/afcs


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