Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. November 1923
Solinger Brotpreise in wertbeständiger Währung
Stadtverwaltung Solingen.
Bekanntmachung.
Die Brotpreise werden in Vereinbarung
mit den Bäckereinkaufs- und Konsumgenossen-
schaften für den Stadt- und Landkreis Solingen
ab 1. Dezember 1923 wie folgt festgesetzt:
Schwarzbrot 4 Pfund . . . 0,80 Mark
Feinbrot 3 „ . . . 0,70 „
Graubrot 3 „ . . . 0,75 „
Die Preise gelten als Höchstpreise!
Solingen, den 30. November 1923.
Der Oberbürgermeister.
I[n] V[ertretung] Der Beigeordnete Schaal.
Solingen, den 30. November 1923.
Namens des Kreisausschusses
der Vorsitzende.
I. A.: gez. Henrichs.
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Stadtarchiv Solingen: RK (30. November 2023). 30. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/afcs