Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Juni 1923
Über 50 000 Personen sind aus den besetzten Gebieten ausgewiesen worden. Die Pflicht zur Unterbringung ist ab sofort gesetzlich geregelt.
Die Unterbringung Ausgewiesener.
Wtb. Berlin, 20. Juni. Die Zahl der
seit dem Ruhreinbruch aus dem besetzten Gebiet
Ausgewiesenen beläuft sich schon jetzt auf über
50 000. Täglich kommen Hunderte hinzu. Der
Reichspräsident erließ nunmehr eine auf Artikel
48 der Reichsverfassung gestützte Verordnung
vom 14. Juni, wodurch die vorläufige Unter-
bringung Ausgewiesener auf eine gesetzliche
Grundlage gestellt wird. In der Verordnung
wird die Pflicht zur Unterbringung der Ver-
drängten den Gemeinden auferlegt.
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Stadtarchiv Troisdorf (22. Juni 2023). 22. Juni 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 13. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/afcf