16. Juni 1923

Quelle: Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Juni 1923

Preise in den Ausflugslokalen der Eifel

Eingesandt.
Einruhr, 12. Juni. (Preiswucher?) Zur

Wahrung des guten Rufes und zur Klarstellung
der durch verschiedene Blätter gehenden Mitteilung
über den erfolgten Freispruch in der angeblichen
Preiswucherangelegenheit des hiesigen Gasthofes
wird uns von beteiligter Seite folgendes mitgeteilt:
Es ist sehr bedauerlich, daß es unter sogenannten
„Touristen“ immer noch manche gibt, die da glauben,
die Wirtschaften in den Eifeldörfern seien dazu da,
ihre Speisen und Getränke ganz oder halb ge-
schenkt zu verabreichen, während sie sich in der
Regel wohlweislich aus landstädtischen Lokalen
fernhalten oder aber anstandslos dort jeden ge-
forderten Preis bezahlen.

Die betreffenden Leute, die hier in diesem Falle
die Ankläger spielten und die als eigentliche
Touristen nicht zu betrachten sind, da sie lediglich
auf dem Pflaumenhandel waren und sich bei dieser
Gelegenheit einmal für billiges Geld gut satt essen
wollten, hätten wissen können, daß der geforderte
Preis von 220.- Mk. für ein Essen, bestehend
aus 1 ¼ Pfd. Brot, 140 g Süßrahmbutter, 1/5
Liter Vollmilch und 70 g Milchkaffee, einschl.
Zubereitung und Bedienung damals im September
1922 kein Wucherpreis war.
Im alten Germanenlande, im Lande der un-
begrenzten Gastfreundschaft, war es einmal Sitte,
daß der Fremde ungefragt in die Hütte trat und
sich dort bewirten ließ, bis alle Vorräte aufgezehrt
waren. Anscheinend gibt es also auch heute noch
Germanenjünger, die von dieser Sitte Gebrauch
machen möchten. Leider leben wir im Zeitalter
der Ruhrhilfe.
Man bedenke: Auch der Eifelwirt muß seine
Sachen teuer einkaufen, weit transportieren und
hohe Steuern bezahlen.
Die Strafkammer zu Aachen als Berufungs-
instanz mußte zu einem Freispruch in dieser An-
gelegenheit kommen, denn das Gericht führte in
seiner Urteilsbegründung u. a. aus, daß die Wirtin
für die Bewirtung im ganzen hätte 302.- Mk.
rechnen dürfen. Da sie aber nur 220.- Mk. ge-
fordert hatte, war es handgreiflich klar, daß hier
von Wucher keine Rede sein konnte. Das Recht
siegt doch letzten Endes, wenn es auch anfangs
zu unterliegen scheint und dem Gasthause kann
zur Ehre nachgesagt werden, daß wirkliche Touristen
sich bisher noch niemals über Bewirtung und
Preise beschwert haben, beziehungsweise dazu einen
Grund hatten, sondern bei Gelegenheit immer
gern wieder einkehren. Die Besitzerin hält es mit
dem Spruche: „Jedem das Seine!“
 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (16. Juni 2023). 16. Juni 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/afbc


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