20. November 1923

Quelle: Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Bestand B/615 „Sonntagsfeier und öffentliche Lustbarkeiten, Volksunterhaltungsabende,“ 1923 – 1927

Der Landrat in Wesel schreibt an die Emmericher Wirte Wilhelm Tüß, Hugo Kuß und an die Stadtverwaltung. Aufgrund der besonderen Verhältnisse durch die Besatzung in Emmerich sind Tanzveranstaltungen nur einmal pro Monat erlaubt.

Abschrift AV 4/8 59
Der Landrat. Wesel, den 20. November 3.
I./ 1218.
3389
an den Gastwirt Herrn Wilhelm Tüß, Emmerich , Wassenbergstr. 68
an den Gastwirt Herrn Hugo Kuß, Emmerich, Speelbergerstr. 109.

Auf Ihre Beschwerde vom 5. Oktober 1923 teile ich Ihnen
rüfung der Angelegenheit mit, daß ich in Überein-
stimmung mit dem Herrn Bürgermeister in Emmerich, mit Rück-
sicht auf die augenblickliche allgemeine wirtschaftspoliti-
sche Lage und der besonderen Verhälntnisse in Emmerich die
Abhaltung von Tanzlustbarkeiten 1 mal im Monat für genügend
erachte.
gez. Dr. Schneemann.
– – – – – – – –
Abschrift zur gefl. Kenntnis. […]
An den
Herrn Bürgermeister
in
Emmerich


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Emmerich am Rhein (20. November 2023). 20. November 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/af6d


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