Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. April 1923
Der Kreisausschuss legt die wöchentliche Brotration und die Brotpreise im Siegkreis neu fest.
Bekanntmachung.
Ab 29. April wird im Siegkreis die wöchent-
liche Brotration auf 3 ¾ Pfund je Kopf der ver-
sorgungsberechtigten Bevölkerung erhöht.
Meine Anordnung betr. den Verkehr und den
Verbrauch des durch die Kreisgetreidestelle ge-
lieferten Mehles und der daraus herzustellenden
Erzeugnisse vom 5. Oktober 1922 wird wie folgt
abgeändert:
„Im § 2 Absatz 3 muß es statt 3 ½ Pfd.
3 ¾ Pdf. heißen.“
Der Absatz 5 des § 2 lautete wie folgt:
„Die Backausbeute wird auf 133 % festgesetzt,
d. h. aus 100 kg Mehl sind 71 Brote zu je
3 ¾ Pfd. herzustellen.“
Der § 6 ändert sich wie folgt.
„Auf Brotkarten erhält jeder Versorgungs-
berechtigte wöchentlich 3 ¾ Pfd. Brot.
Auf Grund des § 3 der Anordnung werden
die Höchstpreise für Brot vom 29. April 1923
(gültig für Brotkartenabschnitt Nr. 8) wie folgt
festgesetzt:
3 ¾ Pfd. Graubrot 1020 Mk.
3 ¾ Pfd. Feinbrot 900 Mk.
3 ¾ Pfd. Schwarzbrot 820 Mk.
Siegburg, den 26. April 1923.
Namens des Kreisausschusses
Der Vorsitzende
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Stadtarchiv Troisdorf (27. April 2023). 27. April 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 6. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/af4t
