21. Februar 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Februar 1923

        Verschärfte Strafen gegen Wucher und Schleichhandel.
       MTB. Berlin 20. Febr[uar]. Im Rechtsausschuß des Reichs-
tages begann heute die Beratung über das Notgesetz. Die Aus-
sprache drehte sich insbesondere um die Bestrafung von denjenigen
unlauteren Elementen, die versuchen, die allgemeine Notlage
wucherisch zu eigenem Vorteil, zu übermäßiger Preissteigerung
und wucherischer Warenzurückhaltung auszubeuten. Angenom-
men wurde u. a. folgende Verschärfung der Strafen gegen
Schleichhandel: Wer sich des Schleichhandels, einer vorsätzlichen
Preistreiberei oder einer vorsätzlichen verbotenen Ausfuhr Le-
benswichtiger Gegenstände schuldig macht, wird in besonders
schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren und mit einer
Geldstrafe von mindestens 100 000 Mark bestraft. Das Höchst-
maß der Geldstrafe soll unbeschränkt sein.

Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt 21. Februar 1923


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (21. Februar 2023). 21. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ae2c