Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. Februar 1923
Verschärfte Strafen gegen Wucher und Schleichhandel.
MTB. Berlin 20. Febr[uar]. Im Rechtsausschuß des Reichs-
tages begann heute die Beratung über das Notgesetz. Die Aus-
sprache drehte sich insbesondere um die Bestrafung von denjenigen
unlauteren Elementen, die versuchen, die allgemeine Notlage
wucherisch zu eigenem Vorteil, zu übermäßiger Preissteigerung
und wucherischer Warenzurückhaltung auszubeuten. Angenom-
men wurde u. a. folgende Verschärfung der Strafen gegen
Schleichhandel: Wer sich des Schleichhandels, einer vorsätzlichen
Preistreiberei oder einer vorsätzlichen verbotenen Ausfuhr Le-
benswichtiger Gegenstände schuldig macht, wird in besonders
schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren und mit einer
Geldstrafe von mindestens 100 000 Mark bestraft. Das Höchst-
maß der Geldstrafe soll unbeschränkt sein.
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Stadtarchiv Solingen: RK (21. Februar 2023). 21. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ae2c