Quelle: Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 6009, Bekanntmachung 31. Mai 1923
Ab dem 2. Juni 1923 gelten in Solingen neue Höchstpreise für Brot.
Bekanntmachung.
Mit Wirkung ab Samstag, den 2. Juni 1923 werden folgende
Höchstgrenzen für Brot- und Mehlpreise festgesetzt:
Schwarzbrot im Gewichte von 3 ½ Pf[un]d 1950,00
Schwarzbrot geschnitten und verpackt 1 ” 650,00
Fein- oder Mangbrot (angeschobenes Brot) 3 ½ “ 2100.00
Grau- oder Casselerbrot (freigeschobenes Brot) 3 ½ “ 2200.00
350 Gramm 85% Weizenmehl 500.00
350 “ 85% Roggenmehl 450,00
Die Preise gelten als Höchstpreise !
Die am 17. Mai 1923 festgesetzten Preise werden hiermit
aufgehoben.
Solingen, den 31. Mai 1923.
Der Oberbürgermeister.
I[n] V[ertretung]
Der Beigeordnete
Schaal.
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Stadtarchiv Solingen: RK (31. Mai 2023). 31. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 12. April 2026 von https://doi.org/10.58079/af4g
