Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 “Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 269-272
Der Rat beschließt beispielsweise eine Beihilfe für die Armenkommission. Die Anlage eines neuen Friedhofes wird erneut vertagt. Mehrere Punkte werden außerhalb der Tagesordnung besprochen. Im Falle einer möglichen Ausweisung des Bürgermeisters Klev vertritt der Beigeordnete und erhält auch dessen Einkommen.
Troisdorf, den 20. April 1923.
Anwesend
Bürgermeister
Klev u.
die Mitglieder:
Birkhäuser
Flörken
Hagen
Hamacher
Müller Jos.
Müller Frz.
Kutzner
Dr. v. d. Laan
Kutzner
Schagen
Schneider
Dr. Trier
Schüthuth
Schlimgen
Abwesend:
Friedrich
Georg
Mannstaedt
Schüller
Huber
Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung
hatte sich heute der Gemeinderat in der
Anzahl von 13 Mitgliedern, wie solche neben-
stehend genannt sind, versammelt, um
über folgende Gegenstände zu beraten
und Beschluß zu fassen:
1) Erhöhung der Vergütung für die Stier-
halter.
2) Anderweitige Festsetzung der Gebühren
für die Medizinaluntersuchungen
3) Versicherung des Gemeindewaldes.
4) Anträge der Elternbeiräte an den
Volksschulen.
5) Grunderwerb über für eine neue
Straße über die Gerstenbitze.
6) Antrag betr. Eigentumsanspruch
an einer Deichfläche an der Agger.
7) Bewilligung von Mitteln zur Ver-
billigung der Milch für Säuglinge pp.
8) Anderweitige Festsetzung des Kleidergel-
des für die Polizeibeamten.
9) Mitteilungen
10. Personalsachen
Nachdem der den Vorsitz führende Bürger-
meister die Sitzung eröffnet, wurde
beraten und beschlossen wie folgt:
zu 1.
Gemeinderat beschließt die Erhöhung der
Vergütung für das Halten der Stiere auf 80 000 M
pro Stier und Jahr zu erhöhen .
Die Erhöhung tritt mit Wirkung vom 1.10.
22 in Kraft. Eine Kommission bestehend aus Sachver-
ständigen (Tierarzt Thiemel) soll die Geeignetheit der Tiere prüfen.
zu 2.
Die zu zahlende Pauschalvergütung für die Medi-
zinaluntersuchungen von 1350 M für jedes angefangene Tausend Einwohner wird
genehmigt.
zu 3.
Bezl. der Versicherung des Gemeindewaldes
gegen Feuersgefahr soll es bei dem Be-
schluß vom 2. Maerz 1923 verbleiben.
Der Beschluß findet auf den Gemeindewald entsprechen-
de Anwendung.
zu 4.
Dem Antrage der Schuldeputation auf
Beschaffung von Lernmittel für Minder-
bemittelte wird stattgegeben.
zu 5.
Dem Antrage des Frhr. v. Loë auf sofortige
Inangriffnahme der Rodung der aus-
zutauschenden Waldparzelle soll sto ent-
sprochen werden.
zu 6.
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Stand
der Angelegenheit betr. Eigentumsan-
sprüche des Hrch. Kurth an einer im
Jahre 1914 in die Deicherweiterung
einbezogenen Fläche. Dem Antrage
Beschlusse der Finanzkommission
wird entsprochen. Dem Kurth soll
von dem Beschlusse der Finanzkom-
mission Kenntnis zu geben
zu 7.
Zur Verbilligung von Milch gewährt
Ge-
Gemeinderat eine Beihilfe von 70 000 M
Die Verteilung der zu Verteilung kom-
menden Beträge soll durch die
Armenkommission erfolgen
zu 8.
Dem Beschlusse der Finanzkommission
wird entsprochen.
Für das kommende Jahr wird das
Kleidergeld auf 100 000 M festge-
setzt.
zu 9. 10
Die Etatsaufstellung wird für 2 Mo-
nat vertagt.
zu 10
a) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
von den Anträgen betr des Beam-
tenausschusses betr. Regelung
der Anstellungsverhältnisse von
Dauerangestellten, Abänderung des
Ortsstatuts über die Anstellung
der Gemeindebeamten etc.,
die Anträge werden bis zur
nächsten Gemeinderatssitzung
vertagt.
b) Gemeinderat beschließt die von dem
Gemeindesekretär Schmitz Franz inne-
gehabte Gemeindesekretärstelle in eine
Gemeindeobersekretärstelle umzuwan-
deln und dem Gemndesekretär Schmitz
unter Beförderung zum Gemeinde-
obersekretär diese Stelle zu über-
tragen.
Die Umwandlung der Stelle geschieht
mit Wirkung vom 1. April 1923
unter Eingruppierung des Schmitz
in Besoldungsgruppe VIII.
Außerhalb der Tagesordnung gab der
Bürgermeister Kenntnis vom Standpunkte
der Arbeitslosigkeit.
Der Bürgermeister wird beauftragt, möglichst
weitgehende produktive Unternehmungen
durch Erwerbslose ausführen zu lassen. Die
Angelegenheit soll nach Möglichkeit beschleunigt
werden.
Die Friedhofsfrage soll auf die nächste Tagesordnung
des Gemeinderats gesetzt werden.
Im Falle der Ausweisung pp des Bürgermeisters be-
zieht dessen der ihn vertretende Beigeordnete
das G Diensteinkommen, welches auch der Bür-
germeister von der Gemeinde bezieht.
Ferner garantiert der Gemeinderat namens der
Gemeinde die dem Beigeordneten vom Reich
zugesicherte Schadloshaltung.
Der Bürgermeister gab Kenntnis von
dem Beschlusse des Kreisausausschusses
betr. Gehaltsfestsetzung des Bürgermei-
sters u. des Gemeinderentmeisters.
vorg. gen. unterschr.
Schneider Schagen Jos. Müller Flörken
Franz Müller Dr. Trier Hagen Dr. van der Laan.
Kutzner J Schlimgen Hamacher Schüthuth
Klev
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Stadtarchiv Troisdorf (20. April 2023). 20. April 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/af47