Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Februar 1923
Die beiden deutschen Förster im Bereich Siegburg behalten trotz der französischen Verwaltung ihre forstrechtliche und polizeiliche Zuständigkeit in den Wäldern.
Bekanntmachung
Der Bezirksdelegierte des obersten Forstaus-
schusses macht hierdurch der Bevölkerung bekannt
daß die beiden deutschen Förster Krafft und
Dietrichs in Siegburg, nach wie vor ihre vollstän-
dige Zuständigkeit beibehalten, um die polizeiliche
Aufsicht der Wälder und Forsten zu sichern, und
daß sie insbesondere dazu berechtigt und verpflich-
tet sind, alle diejenigen, die Ueberschreitungen be-
gehen, gerichtlich zu verfolgen.
Siegburg, den 15. Februar 1923.
Le Délégué de la H. C. I. T. R.
à Siegburg.
Courcy.
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Stadtarchiv Troisdorf (17. Februar 2023). 17. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 24. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/af3e