Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. April 1923
Ein Troisdorfer Schlosser wurde vor der Bonner Strafkammer wegen Urkundenfälschung und Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.
Troisdorf, 18. April. Vor der Bonner
Strafkammer hatte sich nach dem Bonner GA.
ein Schlosser von hier wegen Betrugs und Ur-
kundenfälschung zu verantworten. Der Ange-
klagte hatte am 13. Februar ds. Js. so gegen
7,50 Uhr die Arbeitsstätte betreten, eine Zeit,
die der Pförtner genau notiert hatte. Dieser
Arbeitsbeginn wurde auf der Arbeitskontroll-
karte vermerkt. Er hat nun die Karte insofern
gefälscht, als er die 5 wegradierte, sodaß also die
Karte statt 7,50 Uhr 7 Uhr anzeigte. Vor Ge-
richt bestritt der Angeklagte, sich der Urkunden-
fälschung schuldig gemacht zu haben. Das Gericht
kam aber durch die Zeugenvernehmung zu der
Ueberzeugung, daß der Angeklagte schuldig sei,
weil er ein Interesse daran hatte, den Betrug zu
bewerkstelligen, weil er bei günstigem Auslauf der
Fälschung eine Arbeitsstunde zu Unrecht bezahlt
erhalten hätte. Demzufolge verurteilte ihn das
Gericht wegen Urkundenfälschung und Betrugs-
versuchs zu einer Gefängnisstrafe von zehn Tagen
Weil aber der Angeklagte bereits 11 Jahre bei
der Firma angestellt und unbestraft ist, wurde
ihm Strafaufschub zugebilligt, und zwar bei drei-
jähriger guter Führung und wenn er vom 1.
Mai ab jeden Monat 20 000 Mk. Geldstrafe, im
ganzen 60 000 Mk. bezahlt. Als der Richter
ihn fragte, ob er das Urteil anerkenne, meinte
der Angeklagte er wolle sich den Fall noch ein-
mal überlegen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (19. April 2023). 19. April 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/af3d