Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. April 1923
Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutschland wird wieder freigegeben – ausgenommen bleibt der Autoverkehr.
Der Nachtverkehr zwischen dem besetzten und un-
besetzten Deutschland, der nach dem Atten-
tat auf Smeets verboten worden war, ist
nach einer Pariser Meldung seit Freitag
wieder freigegeben worden. Nur die Auto-
mobile dürfen während der Nacht nicht ver-
kehren.
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Stadtarchiv Troisdorf (17. April 2023). 17. April 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/af38