1. Juni 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 1.6.1923

Regelmäßig wird versucht, Butter und Eier über die Grenze nach Holland zu schmuggeln. Die Verurteilungen der Angeklagten müssen in den Tageszeitungen veröffentlicht werden.

In der Strafsache
gegen
1) das Dienstmädchen Maria Hoenselaer
    aus Frasselt, geb. am 1.9.1900 zu
    Schottheide, Krs. Cleve,
2) den Fabrikarbeiter Gerhard Hoenselaer
    aus Schottheide, Krs. Cleve, geb. da-
    selbst am 4.1.1898,
             wegen verbotener Ausfuhr
hat das Wuchergericht des Landgerichts in
Cleve am 11. Mai 1923 für Recht erkannt:
Die Angeklagten sind des Vergehens der
verbotenen Ausfuhr lebenswichtiger Gegen-
stände (Butter und Eier) schuldig und werden
deshalb zu einer Gefängnisstrafe von je 2 Mo-
naten und zu einer Geldstrafe von je 60 000
Mark – hilfsweise je einem Jahre Gefängnis
– kostenpflichtig verurteilt.
Die Verurteilung ist auf Kosten der Ange-
klagten je 1 mal im Clevischen Volksfreund
und im Kreisblatt zu Cleve öffentlich bekannt
zu machen.
Cleve, den 18. Mai 1923
Der Oberstaatsanwalt


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Kleve (1. Juni 2023). 1. Juni 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/af2t


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