Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 29.5.1923
Der Schmuggel von Lebensmitteln über die Grenze nach Holland wurde schwer bestraft.
Gerichtliches.
Clever Wuchergericht. Im Februar d[es] J[ahres] hatte
Frau T. aus Materborn in einem Falle 7 Pfund, in
einem anderen Falle 2 Pfund Zucker nach Holland
ausgeführt. Maria P. aus Cleve hatte gleichfalls
Zucker ausgeführt; beide wollten aus Not gehandelt
haben um andere Lebensmittel dafür einzutauschen.
Das Gericht erkannte gegen Frau T. wegen verbo-
tener Ausfuhr in zwei Fällen und wegen Beihilfe
dazu in einem Falle auf 3 Monate Gefängnis und
150 000 Mark Geldstrafe, gegen Maria P. auf drei
Monate Gefängnis und 100 000 Mark Geldstrafe.
Wenn die Angeklagten die Geldstrafen in Monats-
raten von 30 000 M (erstmalig am 1. Juli) zahlen,
soll die Freiheitsstrafe ausgesetzt werden. – Der
Landwirtssohn Gerh. V. aus Appeldorn hatte 51 Eier
nach Holland ausführen wollen; er will des Glau-
bens gewesen sein, weil die deutschen Beamten die
Grenze nicht mehr bewachen, sei die Ausfuhr frei.
Die Eier wurden beschlagnahmt. Der mitange-
klagte Vater des V. wurde freigesprochen, der Ange-
klagte selbst erhielt 2 Monate Gefängnis und 300 000
Mark Geldstrafe. Die beantragte Strafaussetzung
wurde abgelehnt. Das Urteil soll in beiden Clever
Zeitungen und im Gocher Volksblatt veröffentlicht
werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Kleve (29. Mai 2023). 29. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/af2m