Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 17.5.1923
In allen Bereichen werden neue Einnahmen generiert. Die preußischen Ministerien haben die Einführung von Gebühren für Dienstleistungen der Standesämter beschlossen.
Neue Standesamtsgebühren. Auf der Suche
nach neuen Einnahmen für Staat und Gemeinden
haben die zuständigen preußischen Minister bestimmt,
daß für familienrechtliche Geschäfte, zu deren Er-
ledigung die Verwaltungsbehörden zuständig sind,
von den beteiligten Privatpersonen künftig Ge-
bühren einzuziehen sind. Diese neuen Gebühren be-
tragen: für Entscheidungen über Anträge auf Be-
freiung für die Beibringung des für Ausländer vor-
geschriebenen Zeugnisses bei der Eheschließung 4000
Mk., für die Befreiung von Eheaufgeboten 2000
Mk., für die Abkürzung der Aufgebotsfrist 1000 Mk.,
für die Erledigung von Anträgen auf Bestimmung
des zuständigen Standesbeamten 1000 Mk., für die
Beurkundung einer Erklärung über den Namen
einer geschiedenen Frau durch den Standesbeamten
1000 Mk., für die Beurkundung der Erklärung über
eine Namenserteilung 1000 Mk. Werden die An-
träge in den ersten drei Fällen zurückgewiesen, so
ermäßigt sich die Steuer auf die Hälfte. Bei nach-
gewiesener Bedürftigkeit können sie bis auf 20 Mk.
ermäßigt werden. Die neuen Bestimmungen traten
am 13. Mai Kraft. Sie fließen zum Teil an den
Staat, zum Teil den Gemeinden zu.
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Stadtarchiv Kleve (17. Mai 2023). 17. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/af2g