12. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 12.5.1923

Hohe Geld- und Gefängnisstrafen erhielten die Schmuggelnden von Lebensmitteln. Für die Ausfuhr von 10 Eier waren zwei Monate Gefängnis und eine Geldstrafe zu erwarten.

Gerichtliches.
Aus der Sitzung des Clever Wuchergerichts.
Maria H. aus Nütterden hatte 2 Pfund Butter und
8 Eier, ihr Bruder Gerhard ein Pfund Butter am
11. Februar nach Holland auszuführen versucht.
Von einem Zollbeamten waren sie angehalten wor-
den. Der Vertreter der Anklage beantragte 2 Mo-
nate Gefängnis und 120 000 Mark Geldstrafe; er
führte aus, daß, obschon die Leute wüßten, die Aus-
fuhr von lebenswichtigen Gegenständen mit hohen
Strafen bedroht sei, sie dennoch immer weiter schmug-
gelten, es sei dies bezeichnend für die laxe Auffas-
sung der deutschen Gesetze bei gewissen Grenzbe-
wohnern. Das Gericht erkannte gegen beide Ange-
klagten auf je 2 Monate Gefängnis und 60 000 Mk.
Geldstrafe. Wenn Gerhard H. bis 1. Juni die Geld-
strafe von 60 000 Mark bei der Gerichtskasse einge-
zahlt hat, soll die Gefängnisstrafe ausgesetzt werden,
desgleichen bei Maria H., wenn sie monatlich 10 000
Mark der Geldstrafe zahlt. – Der Ziegeleiarbeiter


Josef van B. aus Materborn ist geständig, 10 Eier
ausgeführt zu haben. Das Gericht erkannte auf 2
Monate Gefängnis und 40 000 Mark Geldstrafe. Die
Strafe soll ausgesetzt werden, wenn der Angeklagte
die Geldstrafe ratenweise monatlich mit 10 000 Mark
eingezahlt hat. – Der Landwirt V. aus Hau gibt zu,
10 Eier ausgeführt und hierfür Kaffe eingetauscht
zu haben. Der Angeklagte wurde zu 2 Monaten
Gefängnis und 60 000 Mark Geldstrafe verurteilt.
Die Strafe soll ausgesetzt werden, wenn die Geld-
strafe bis 1. Juni bei der Gerichtskasse eingezahlt
ist. – Zwei Kilo Butter hatte Frau L. aus Mater-
born in Cleve gekauft, um sie nach Holland zu brin-
gen. 2 Monate Gefängnis und 60 000 Mark Geld-
strafe wurden gegen sie verhängt. Die Strafe soll
ausgesetzt werden, wenn monatlich 15 000 Mark von
der Geldstrafe gezahlt werden. – Der noch keine 18
Jahre alte Wilh[elm] Hertz aus Goch hatte 60 Eier nach
Holland ausgeführt; einige Tage vorher war er
durch Beamte schon beobachtet worden, als er mit
einem Holländer an der Grenze verkehrte. Er hatte
angegeben, er wolle Tabak holen, ein Beamter hatte
aber festgestellt, daß er Eier in einem Ginsterstrauch
versteckte. Das Gericht erkannt[e] auf 5 Monate Ge-
fängnis und 100 000 Mark Geldstrafe. Ueber die
Strafaussetzung soll nach Ermittlungen über die
Person des Angeklagten beschlossen werden. – Der
17jährige Landwirtssohn Wilh. J. aus Pfalzdorf
hatte 30 Eier ausführen wollen, er will nicht ge-
wußt haben, daß dies verboten ist, zumal die Zoll-
beamten ausgewiesen seien. Das Gericht erkannte
auf 2 Monate Gefängnis und 50 000 Mark Geld-
strafe. In der Begründung wurde angeführt, daß
die deutschen Gesetze noch in Kraft seien und die Be-
satzungsbehörde die Ausfuhr von Lebensmitteln nicht
gestattet hätte. Die Strafe soll ausgesetzt werden,
wenn die Geldstrafe bezahlt ist. – Peter J. aus
Cranenburg ist geständig Eier ausgeführt zu ha-
ben; seine Mutter gibt zu, ihn hierzu veranlaßt zu
haben. Beide Angeklagten wurden zu 2 Monaten
Gefängnis und 40 000 Mark Geldstrafe verurteilt.
Die Strafe soll ausgesetzt werden, wenn die Geld-
strafe bis 1. Juni eingezahlt wird. – Frau Math.
van K. aus Materborn ist geständig, 4 Eier nach
Holland ausgeführt zu haben; sie gibt an, daß sie diese
geg[en] Mehl habe umtauschen wollen. Mit Rücksicht auf
die geringe Menge wurden 3 Wochen Gefängnis und
10 000 Mark Geldstrafe als angemessen erachtet; bei
Zahlung der Geldstrafe soll die Freiheitsstrafe aus-
gesetzt werden. – Frau E. aus Materborn hatte 6
Eier ausgeführt; eine Frau hatte ihr erzählt, das
sie gestattet. 3 Wochen Gefängnis und 10 000 Mark
Geldstrafe wurden ihr zuerkannt. Die Freiheits-
strafe soll ausgesetzt werden, wenn bis 1. Juni
die Geldstrafe gezahlt wird.


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Stadtarchiv Kleve (12. Mai 2023). 12. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/af2e


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