2. Mai 1923

Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 2.5.1923

Die unerlaubte Ausfuhr von Lebensmitteln wurde einem Landwirt zum Verhängnis, dessen Verurteilung nun bekanntgegeben wird.

Gerichtliches.
-g.- Aus der Clever Strafkammer. Der Land-
wirt Joh. St. aus Düffelward hatte 5 Schweine,
welche ein Einzelgewicht bis zu einem Zentner hatten
und 38 Eier ausgeführt. Die Schweine wurden in
unmittelbare Nähe der Grenze gebracht und hier von
einem Holländer abgeholt. Der Angeklagte ist ge-
ständig und will für die Schweine 650 000 Mark er-
halten und aus Not gehandelt haben. Im Jahre
1919 habe er die Katstelle in Düffelward für 5000
Gulden gekauft; da er sich in Geldverlegenheit be-
funden, habe er durch den Verkauf über die Grenze
einen Ausweg gesucht. Das Gericht verurteilte den
Angeklagten wegen Ausfuhr von lebenswichtigen
Gegenständen in zwei Fällen, davon wegen eines
besonders schweren Falles zu einer Zuchthausstrafe
von 1 Jahr 2 Monaten und einer Geldstrafe von
500 000 Mark. Im Nichtzahlungsfalle insgesamt zu
16 Monaten Zuchthaus. Die bürgerlichen Ehren-
rechte wurden ihm auf die Dauer von 5 Jahren ab-
erkannt, Polizeiaufsicht wurde für zulässig erklärt.
Das Urteil soll im Clev[ischen] Volksfreund und Kreisblatt
sowie an der Gemeindetafel veröffentlicht werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Kleve (2. Mai 2023). 2. Mai 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/af2b


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