Quelle: Stadtarchiv Kleve, Clevischer Volksfreund 18.4.1923
Nach den Verhaftungen des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter werden die neugewählten Beigeordneten in der Sitzung der Stadtverordneten in ihr Amt eingeführt. Sie beraten und beschließen erneut Steuererhöhungen sowie die Haushaltspläne der städtischen Einrichtungen.
Stadtverordnetenverhandlungen der Stadt Cleve.
Cleve, 18. April 1923
Die Stadtverordneten erledigten gestern ihr
Arbeitspensum in einer zweieinhalbstündigen
Sitzung. Nach Genehmigung des Protokolls
der letzten Sitzung, das durch Stadtsekretär
Fohrer verlesen wurde, fand die Einführung
der neugewählten Beigeordneten Schmidt
(Soz.), Rheindorf (Vp.), Dr. van
Ackeren (Zentr.), Harhaus (Dem.) und
Kalf (Zentr.) statt. Die Herren werden,
nachdem die bisherigen vier Beigeordneten
ausgewiesen bezw. an der Ausübung ihres
Amtes behindert sind, der Reihe nach den
Bürgermeister an 5., 6., 7. 8. und 9. Stelle
vertreten. Als erster auf der Liste führt nun-
mehr Beigeordneter Otto Schmidt die Ge-
schäfte der Stadt, der nach seiner Verpflich-
tung auf die Verfassung mit einer kurzen
kernigen Ansprache den Vorsitz übernahm.
Die Tagesordnung wurde sodann wie folgt
erledigt:
Die Stadtverordneten-Versammlung nimmt
Kenntnis von der Verfügung des Regierungspräsi-
denten betr. die Bewilligung eines einmaligen und
eines laufenden Beitrags- an die Bezirksstelle für
Naturdenkmalpflege am linken Niederrhein in
Crefeld.
Die Stadtverordneten-Versammlung ist grundsätz-
lich damit einverstanden, vertagt aber die endgültige
Beschlußfassung über die Beitragszahlung bis zur
Bildung der neuen Bezirksstelle für die Kreise Rees,
Cleve, Moers und Geldern.
Die Stadtverordneten beschließen, die Hundesteuer
wie folgt zu erhöhen: 10 000 M für den ersten,
20 000 M für den zweiten, 30 000 M für jeden wei-
teren Hund. Die Vergünstigungen für Wachhunde
bleiben bestehen.
Die Verwaltung teilt mit, daß die am 16. Januar
d[e]s J[ahre]s von der Stadtverordneten-Versammlung be-
schlossene Aenderung der Vergnügungssteuerordnung,
die unter anderem auch eine Herabsetzung der Kar-
tensteuer für die Kinos von 60 auf 50 Prozent vor-
sah, vom Bezirksausschusse genehmigt worden sei,
daß aber der Oberpräsident seine Zustimmung davon
abhängig mache, daß diese Steuer noch weiter und
zwar auf 40 Prozent herabgesetzt werde.
Mit Rücksicht darauf, daß durch die tatsächlichen
Verhältnisse eine derartige weitere Herabsetzung
nicht begründet sei – die Besucherzahlen seien in den
letzten 6 Monaten, trotz der infolge der Geldent-
wertung stetig steigenden Eintrittspreise, zuzüglich
einer Steuer von 60 Prozent nicht zurückgegangen
– beschließt die Stadtverordneten-Versammlung die
Beibehaltung der 50 Prozent. Dem Oberpräsidenten
sollen in einer Eingabe die Gründe dieses Beschlusses
eingehend dargelegt werden.
Weiterberatung und Feststellung von Haushalts-
plänen.
Polizei-Verwaltung. Der Haushaltsplan der Poli-
zei-Verwaltung schließt ab in Einnahme und Aus-
gabe mit 87 550 000 M (Vorjahr 1 668 300 M). Der
städtische Zuschuß beträgt 86 720 050 M (Vorjahr
1 559 900 M). Die Stadtverordneten-Versammlung
beschließt hierbei einstimmig, den Zuschuß an die
Freiwillige Feuerwehr auf jährlich 300 000 M zu er-
höhen. Die Marktstandsgelder sollen zeitgemäß er-
höht werden.
Städtische Sparkasse. Der Haushaltsplan schließt
ab in Einnahme und Ausgabe mit 53 257 000 (Vor-
jahr 720 000 M).
Städtische Hypothekenbank. Der Haushaltsplan
schließt ab in Einnahme und Ausgabe mit 303 415 M
(Vorjahr 419 860 M).
Gaswerk. Der Haushaltsplan des städtischen
Gaswerks schließt ab in Einnahme und Ausgabe mit
1 647 898 600 M (Vorjahr 13 019 000 M).
Wasserwerk. Der Haushaltsplan des städtischen
Wasserwerks schließt ab in Einnahme und Ausgabe
mit 441 863 000 M (Vorjahr 2 987 000 M).
Hafenverwaltung. Der Haushaltsplan für die
Hafenverwaltung schließt ab in Einnahme und Aus-
gabe mit 73 353 000 M (Vorjahr 84 000 M). Der
städtische Zuschuß beträgt 126 207 M (Vorjahr 215 000
Mark).
Kaufmännische Berufsschule. Der Haushaltsplan
für die kaufmännische Berufsschule schließt ab in
Einnahme und Ausgabe mi 2 162 000 M (Vorjahr
34 700 M). Der städtische Zuschuß beträgt 656 000 M
(Vorjahr kein städtischer Zuschuß).
Gewerbliche Berufsschule. Der Haushaltsplan der
gewerblichen Berufsschule schließt ab in Einnahme
und Ausgabe mit 28 452 000 M (Vorjahr 459 400 M).
Der städtische Zuschuß beträgt 20 431 000 M (Vor-
jahr 246 500 M).
Die Jahresschulbeiträge, die für jeden schulpflich-
tigen Schüler und jede schulpflichtige Schülerin zu
zahlen sind, werden mit Wirkung vom 1. April 1923
ab wie folgt festgesetzt: Bei der kaufmännischen und
gewerblichen Berufsschule für Gewerbetreibende, die
gewerbesteuerfrei oder nach Gewerbesteuerklasse IV
veranlagt sind, auf 30 M;
für Gewerbetreibende der Gewerbe-
steuerklasse III auf 7500 M
für Gewerbetreibende der Gewerbe-
steuerklasse II auf 9000 M
für Gewerbetreibende der Gewerbe-
steuerklasse I auf 10500 M
Die an dem Unterricht freiwillig teilnehmenden
Schüler und Schülerinnen haben mit Wirkung vom
1. April 1923 ab ein Schulgeld zu entrichten, das so-
wohl bei der gewerblichen als auch bei der kauf-
männischen Berufsschule 3000 M für jede Jahres-
wochenstunde beträgt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den
Knabenzeichenkursus im Winterhalbjahr wieder
einzurichten. Die Kosten sollen durch Schulgeld
gedeckt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist damit ein-
verstanden, daß ein Unterausschuß zur Durchführung
der Arbeitsunterstützung gebildet wird. Ein hierzu
eingegangener Antrag wurde dem Verfassungsaus-
schuß überwiesen.
Damit war gegen 8 Uhr die Tagesordnung der
öffentlichen Sitzung erledigt. Es folgte eine geheime
Sitzung.
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Stadtarchiv Kleve (18. April 2023). 18. April 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/af20