Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juni 1923
Kleingärten werden als probates Mittel angesehen, der Not der „minderbemittelten Bevölkerung“ entgegenzuwirken.
Kleingartenbestrebungen.
Die Bedeutung des Kleingartenbaues für die städtische Bevölke-
rung in wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht ist be-
reits in den Jahren vor dem Kriege in steigendem Maße erkannt
worden. Unter den Wirkungen des Krieges haben die Arbeiter- und
Schrebergärten wesentlich an Bedeutung gewonen [sic!]. Abgesehen da-
von, daß sie die städtische Bevölkerung zu gesunder Tätigkeit ins
Freie hinausführen und somit Gesundheit und Gemüt günstig beein-
flussen, liefern die Gärten auch nicht unerhebliche Erträge an Obst
und Gemüse und tragen so damit bei, der minderbemittelten Be-
völkerung die Beschaffung nahrhafter Kost wesentlich zu erleichtern.
Um den Kleingärten einen vollen Schutz ihrer Bestrebungen zu
gewähren, sah sich das Reich genötigt, gesetzgeberische Maßnahmen
zu treffen. Der Schutz wurde gewährt in der Kleingarten- und
Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919.
Zur Förderung des Kleingartenwesens ist in jedem Stadtkreise
eine bestimmte Stelle mit der Wahrnehmung der der unteren Ver-
waltungsbehörde zugewiesenen Rechten und Pflichten zu beauftragen.
So entstanden denn allenthalben Kleingartenämter. Auch im
hiesigen Stadtkreise wurde eine Amtsstelle mit den Aufgaben des
Kleingartenbaues beauftragt. Bei der kurzen Tätigkeit hat sich ge-
zeigt, daß die Nachfrage nach Gartenland eine derart große ist, daß
nur ein kleiner Teil der Bewerber berücksichtigt werden konnte. Wie
notwendig es war, eine Stelle für diese Fragen zu schaffen, geht schon
aus der starken Inanspruchnahme bei allen Rechts- und sonstigen
Fragen hervor. Sehr viele Streitfälle wurden auf gütlichem Wege
beigelegt. Hemmend in der ganzen Angelegenheit ist die schwie-
rige Landbeschaffung. Von privater Seite ist bisher in
dieser Hinsicht sehr wenig Entgegenkommen gezeigt worden. Hier
muß es denn Aufgabe der Behörde sein, alles zum Kleingartenbau
sich eignende Gelände zur Verfügung zu stellen. Der Anfang ist
gemacht, und zwar stellte die Stadt ein großes Gelände am Kannen-
hof für Kleingartenzwecke zur Verfügung. Aus diesem Oedland haben
die Mitglieder des Ortsvereins Kannenhof Gartenland geschaffen. Daß
es hier an Fleiß nicht gefehlt hat, davon kann sich jeder überzeugen,
der das Land in seinem früheren Zustande gekannt hat. Möge diese
Arbeit von Erfolg gekrönt sein.
Die Not des Volkes drängt zur höchsten Steigerung der Pro-
duktion. Hier sind es die Kleingärten, die mit dazu beitragen, eine
solche zu ermöglichen. Große Mengen von Nahrungsmitteln werden
bei intensiver Bewirtschaftung dieser Gärten der Volksernährung zu-
geführt. Sehen wir uns die heutigen Gemüsepreise an.
Können die Minderbemittelten diese überhaupt noch erstehen? Und
gerade in diesen Kreisen ist meistens diese Nahrung in bezug auf
ihren Nährwert in gesundheitlicher Beziehung am Platze. Das Ziel
der Kleingartenbestrebungen muß sein, daß jeder seinen Bedarf an
Gemüse aus seinem Gärtchen decken dann [sic!].
Welche Bedeutung ein mehrstündiger Aufenthalt in Licht, Luft
und Sonne gerade für die Volksklassen hat, die durch ihren Beruf
gezwungen sind, den größten Teil des Tages in Stuben- oder Fabrik-
luft zuzubringen, braucht hier kaum weiter ausgeführt zu werden.
Um diese Bestrebungen tatkräftig zu fördern und den Bewerbern
von Kleingartenland solches schaffen zu können, liegt es im Interesse
der Bevölkerung selbst, jedes unbenutzte Gelände, welches sich zur
Anlage von Kleingärten eignet, dem Kleingartenamt azuzeigen [sic!].
Dieses wird dafür Sorge tragen, daß dasselbe für Kleingartenzwecke
nutzbar gemacht wird und nötigenfalls das Zwangspachtver-
fahren anwenden. Auch an die Grundstückseigentümer geht noch-
mals die Bitte, geeignetes Land gegen angemessenen Preis zur Ver-
fügung zu stellen.
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Stadtarchiv Solingen: RK (4. Juni 2023). 4. Juni 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/af1j