12. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Düsseldorf, 0-1-3-7361.0000

Schreiben an den Ortsdelegierten der französischen Besatzungsbehörde mit der Bitte um Genehmigung der Herabsetzung der Sperrstunde für das Lokal “Rheinhof”. Seit längerer Zeit gebe es zahlreiche Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen nächtlicher Ruhestörung. Wie aus dem internen Vermerk hervorgeht, gehöre das Lokal dem “Gesangverein 1910”, der als eine Vereinigung von Sonderbündlern unter dem besonderen Schutz der Besatzungsbehörde stehe.

D[üssel]dorf, den 12. April 1923.

1) Die Pol[izei] Verwaltung ersucht unter Vor-
lage der Akten III Nr 5068/22 um Her-
beiführung der Genehmigung der Besatzungs-
behörde zur Herabsetzung der Polizeistunde
für das Lokal „Rheinhof“, Immermannstraße
auf 9 Uhr abends für die Dauer von 6 Wochen.
Das Lokal ist Eigentum und Probelokal
des Gesangvereins 1910, der sich als Ver-
einigung von Sonderbündlern des besonderen
Schutzes der Besatzungsbehörde erfreut. Nach
Bericht des III. Pol[izei] Bezirks wird die Nachbarschaft
durch zahlreich veranstaltete Feste des Vereins,
bei denen die Polizeistunde regelmäßig
bedeutend überschritten wird, erheblich in
ihrer Nachtruhe gestört, sodaß fortwährend
Klagen bei der Pol[izei] Verwaltung erhoben werden.
Auch in sittenpolizeilichem Interesse wird eine
Bestrafung des Lokals gefordert.

2) Schreiben: An den Herrn Ortsdelegierten
D[üssel]dorf-Stadt
Bei der städtischen Polizeiverwaltung
laufen seit längerer Zeit zahlreiche Klagen
der Bürgerschaft ein über erhebliche Störung
der Nachtruhe durch das Lokal „Rheinhof“
Immermannstraße 41. Inhaber des
Lokals ist der Gesangverein 1910, der dort
häufig lärmende Festlichkeiten veranstaltet, bei
denen die meist von der Besatzungbehörde
schon verlängerte Polizeistunde erheblich

überschritten wird. Verwarnungen seitens
der Polizeiverwaltung sind ohne Erfolg ge-
blieben. Da das Lokal auch die sonstigen p[olizeilichen?]
Vorschriften unbeachtet läßt und auch Anlaß
zur verschärften sittenpolizeilichen Überwachung gegeben [hat?]
beabsichtigt die Polizei-Verwaltung die [Polizei?]
Stunde für das Lokal auf die Dauer von
6 Wochen auf 9 Uhr abends festzusetzen.
Ich bitte Sie ergebenst, hierzu Ihre Ge-
nehmigung erteilen zu wollen.

I.A.
[Unterschrift]

3) Nach 8 Tagen

[Auf der ersten Seite mit Bleistift am linken Rand:]

Gef[ertigt?] 13/4. 23 [Kürzel]

Ab 13/4 [Kürzel]


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Stadtarchiv Düsseldorf (12. April 2023). 12. April 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 9. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/af1g


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