6. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. August 1923

Die Walder Erwerbslosen und Notstandsarbeiter forderten wegen der „ungeheuer wachsenden Teuerung“ Vorschüsse und einmalige Wirtschaftsbeihilfen von der Stadt. Die Stadtverwaltung gewährt die Vorschüsse, sieht sich aber außer Stande, „Wirtschaftsbeihilfen“ aus städtischen Mitteln zu leisten.

                    Wald.
        Erwerbslosenunterstützung.
   Das Bürgermeisteramt teilt uns mit:
   Die in der letzten Woche ungeheuer wachsende Teuerung
und die damit verbundene Notlage in den Familien führte am
Samstag vormittag zu einer Demonstration der Not‐
standsarbeiter und Erwerbslosen.
   Ihre Vertrauensleute begaben sich zum Rathause und
stellten den Antrag: Mit Rücksicht auf die rapide Geldent‐
wertung solle den Notstandsarbeitern ein Vorschuß von 2 Milli‐
onen Mark auf die vom 30. Juli ab etwa 100 Prozent Lohn‐
erhöhung sofort ausgezahlt werden. Gleichzeitig wurde für
die Erwerbslosen, die nicht mit Notstandsarbeiten beschäftigt
sind und nur Unterstützung beziehen, eine einmalige Wirtschafts‐
beihilfe von 1½ Millionen Mark gefordert.
   Am Sonntagvormittag wurde in einer dringend ein‐
berufenen Sitzung der Fraktionsführer hierzu Stellung genom‐
men. Es wurde beschlossen, den Notstandsarbeitern einen
Vorschuß in Höhe der zuständigen Lohnnachzahlung sofort
zu gewähren unter Anrechnung der hierauf bereits erhaltenen
Vorschüsse.
   Um möglichst einer Schädigung durch die Geldentwertung
entgegenzuwirken, soll für die Folge Dienstags jeder Woche
ein Abschlag auf die am Freitag erfolgende Lohnzahlung aus-
gehändigt werden.
   Bezüglich der Erwerbslosen wurde beschlossen, die jetzt vom
Mittwoch zu Dienstag laufende Unterstützngswoche [sic!] auf die Zeit
vom Montag bis Samstag zu verlegen. Die Zahlung soll wie
bisher am Freitag erfolgen. Hierdurch würden die Unter‐
stützungsempfänger die mit den Erhöhungen des Kollektiv‐
vertrages erfolgenden Steigerungen der Unterstützungsbezüge
eine Woche früher als bisher in die Hand erhalten. Ein bei
den heutigen Verhältnissen sehr wesentlicher Vorteil. Danach
können die für die Zeit vom Mittwoch bis Samstag nächster
Woche noch rückständigen Unterstützungsbeträge sofort an die
Empfangsberechtigten zur Auszahlung gelangen.
   Obwohl die Kommission die Notlage in den Familien der
Erwerbslosen voll anerkennt, kann sie wegen der dringenden
finanziellen Notlage der Stadt an die Zahlung einer Wirt‐
schaftsbeihilfe aus städtischen Mitteln nicht denken. Die Stadt‐
verwaltung wird sich in dieser Angelegenheit jedoch sofort mit
dem Herrn Regierungspräsidenten in Verbindung setzen.
   Da das städtische Notgeld noch nicht fertiggestellt und die
Stadt nicht in dem Besitz der notwendigen Zahlungsmitteln
ist, werden für die vorbezeichneten Zahlungen städtische Gut‐
scheine ausgegeben, die bis 12. d[iese]s M[ona]ts durch die Stadt‐
Hauptkasse gegen reguläre Zahlungsmittel ausgetauscht werden.
   Die Walder Geschäftsleute werden gebeten, die
Gutscheine in Zahlung zu nehmen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (6. August 2023). 6. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. November 2025 von https://doi.org/10.58079/aeyk


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