22. März 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, B 3020 “Protokollbuch Gemeinderat Sieglar“ 1910-1923, S. 399-403

Der Sieglarer Gemeinderat verhandelt und beschließt die Erhöhung der Lustbarkeitssteuer, der Hundesteuer, der Mieten und Pachten, des Schulgeldes für auswärtige Schulkinder, der Dienstunkosten des Gemeindevorstandes, den Erlass einer Gewerbesteuerordnung sowie den Verzicht auf kleinere Steuerbeträge. Weitere angedachte Punkte bzw. Beschlüsse, wie unter anderem die Umbenennung der Frankfurter Straße in Oberlar in Paul-Müller-Straße, werden vertagt.

Verhandelt
              Sieglar, den 22. März 1923.

Gemeinderat besteht
aus 18 Mitgliedern.
Anwesend unter dem
Vorsitze des Bürger-
meisters Lindlau
die Mitglieder:
Rektor Schmitz
Rentm.[eister] Schmitz
Fuchs,
Holzmann
Lucht
Fassbender

Auf vorherige ordnungsmäßige
Einladung mit der Tagesordnung:
  1.) Erhöhung der Lustbarkeitssteuer,
  der Hundesteuer, der Mieten und Pacht-
  preise, des Schulgeldes für auswärtige
  Schulkinder,
  2.) Erhöhung der Dienstunkosten des Ge-
  meindevorstehers,
  3.) Erlass einer Gewerbesteuerordnung,
                                            4.)

[Seite 400, linker Rand – Fortsetzung von S. 399]

Stein
Esser
Stroof
Meik
Weber
Niederquell
Rondi
Engels

  4.) Verzicht auf kleinere Steuerbeträge in
  Anbetracht der hohen Porto- und Erhebungs-
  kosten,
  5.) Antrag der Kleinbahn auf Gestattung
  eines Kanalrohres durch den Spicherweg,
  6.) Anderweitige Benennung der Frankfurter-
  straße in Oberlar (Paul Müllerstraße)
  7.) Bewilligung der Mittel für eine Kon-
  rektorstelle, in Oberlarstraße,
  8.) Antrag der Nachtwächter auf Gehaltser-
  höhung,
  9.) Festsetzung des Haushaltsplanes und
  der Gemeindesteuern für 1923,
  10.) Geschäftliche Mitteilungen,
  11.) Antrag des Gaswerks auf anderweitige
  Berechnung des Gaspreises
  12.) Geheime Sitzung
12.) Entschädigung des Rektors a.D. Müller
  für die in seinem früheren Dienstgarten ge-
  pflanzten Obstbäume,
versammelte sich heute der Gemeinderat von
Sieglar in nebengenannten Mitgliedern, also
in beschlußfähiger Anzahl, und beschloß was folgt.
Zu 1. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird
beschlossen, Punkt 12 in geheimer Sitzung zu
verhandeln.
Zu 1.
Die Lustbarkeitssteuern werden ab 1. April
1923 erhöht wie folgt:
Zunächst wird vorgeschlagen, beschlossen, bei allen Lust-
barkeiten, für die Eintrittskarten ausge-
geben werden, grundsätzlich die Kartensteuer
einzuführen. Es sollen die Steuern erhoben werden:
1.) für Lichtspieltheater (Kinos) für jede aus-
gegebene Einzelkarte 60 vom Hundert,
2.) für sonstige Lustbarkeiten (Theater, Konzerte usw.)
                                                                            für
für jede Einzelkarte 40 von Hundert.
Bei diesen Lustbarkeiten ist die Ausgabe von
Eintrittskarten vorgeschrieben. (§. 5 der Steuer-
ordnung)
3.) für Tanzlustbarkeiten.
Mit Rücksicht darauf, daß diese Lustbar-
keiten, besonders die geschlossenen Bälle, manch-
mal bis in den Morgen hinein dauern, wird
diese Steuer nach der Dauer der Lustbarkeit
gestaffelt. Die Zeit bis 1 Uhr vormittags
bildet die erste Staffelgrenze, darüber hinaus die
zweite Staffel. Jede Tanzlustbarkeit, die über
1 Uhr vormittags dauert, kostet das zweifache
der ersten Staffel. Eine Ausnahme bilden die
Kirmestage, die Fastnachtstage und Sylvester;
an diesen Tagen fällt die zweite Staffel fort.
Es sollen erhoben werden für kleine, mitt-
lere und große Säle gemäß unserer Steuer-
ordnung in der ersten Staffel für öffentliche
Tanzmusik an den Kirmestagen, den Fast-
nachtstagen, Ostermontag, Pfingstmontag und
Sylvester 2000,-  4000,-  und  6000 M[ark].
Dasgl[eiche] an den übrigen Tages des Jahres und
für Stiftungsfeste der vor dem 8. November
1918 gegründeten Vereine 8000,-  12000,- und
16000 M[ark];
für den seitens eines Vereins innerhalb eines
Kalenderjahres veranstalteten ersten geschlosse-
nen Ball 30000,-  50000,- und 75000 M[ark];
für jeden weiteren geschlossenen Ball desselben
Veranstalters in demselben Kalenderjahre
60000,-  100000,- und 150000 M[ark].
Für Teilnehmer an einem Tanzkränzchen
1000,-  2000,- und 3000 M[ark].
Für Preiskegeln, Preisschießen, Preisbillard-
spiel                                     a
a) in Sälen 3000,-  4000,-  5000 M[ark].
b) im Freien 4000,-  5000,-  6000 M[ark]
Für Ringkämpfer usw. (No 10 der Steuerordnung)
a) in Sälen 1000,-  2000,-  3000 M[ark]
b) im Freien 1200,-  1500,-  2000 M[ark]
Für Kunstreiter usw. (No 11 der Steuerordnung)
a) im Sälen Freien 10000,-  15000,-  20000 M[ark].
Für Schießbude und einfaches Karusell 4000,-
5000,-  6000 M[ark],
Für Dampf- und Motorkarusell 20000,-
30000,-  40000 M[ark],
Für alle übrigen Lustbarkeiten
a) in Sälen 2000,-  3000,-  4000 M[ark]
b) im Freien 3000,-  4000,-  5000 M[ark].
Das mit Bornheim, Sieglar über das
Kino geschlossene Abkommen soll bis zum
31. Dezember 1923 weiter gelten.
b. Hundesteuer.
Ab 1. April 1923 für den ersten Hund 1000 M[ark],
für den zweiten 5000 M[ark], für jeden weiteren
Hund 10000 M[ark].
c. Mieten und Pachtpreise:
Das zehnfache der bisherigen Sätze.
d. Schulgeld für auswärtige Schulkinder
pro Kind jährlich 6000 M[ark].
Zu 2
Die Dienstunkosten des Gemeindevorstehers

werden vom 1. April 1923 ab von jährlich
600 M[ark] auf jährlich 6000 M[ark] erhöht. Ebenso
werden die Dienstunkosten der Ortsvorsteher
von diesem Tage ab erhöht und zwar desjenigen
von
Oberlar von jährlich 600 M[ark] auf jährlich 10000 M[ark]
Eschmar ”       ”        300 M[ark]   ”        ”         5000 M[ark]
Kriegsdorf  ”   ”        300 M[ark]  ”    ”    5000 M[ark]
                                                      Zu 3.

Zu 3.
Der Erlaß einer besonderen Gewerbesteuer-
Ordnung wird beschlossen im Wortlaut
des zu gegenwärtigem Beschlusse […]
Entwurfes. In den Steuerausschuß gemäß
§ 7 werden gewählt die Herren:
Christian Klefisch, Prokurist in Oberlar
Johannes Walrafen, Gastwirt in     “
Karl Trier, Kaufmann in Sieglar
Wilh[elm] Niederquell, Installateur in “
Gehlen Heinr[ich], Joh. Bäckermeister in Kriegsdorf
Theodor Bouserath, Müller in Eschmar.
Zu 4
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehres

sollen bei der Steuerveranlagung Beträge
unter 100 M[ark] nicht mehr veranlagt werden.
Bei Auszahlungen und bei Einziehung der
Einnahmen werden die Endbeträge auf
volle 10 M[ark], bei Beträgen unter über 10 5 M[ark]
nach oben, und bei Beträgen unter 5 M[ark] nach
unten abgerundet. Von Anforderungen an
andere Behörden und Privatpersonen bei Be-
trägen unter 100 M[ark] soll abgesehen werden.

Punkt 5 bis 12 werden vertagt.
                    V. g. u.

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Stadtarchiv Troisdorf (22. März 2023). 22. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/aex6


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