Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Juli 1923
Augenzeugen der Verhaftung des „Schwerverbrechers“ Flohr widersprechen entschieden der veröffentlichten Darstellung der Polizeiverwaltung Solingen.
Eingesandt.
(Für Einsendungen unter dieser Rubrik übernimmt die Redaktion
keine Verantwortung.)
„Kampf mit einem Schwerverbrecher“.
Unter dieser Ueberschrift befand sich ein Artikel in Nr. 149 un‐
serer Zeitung. Mitgeteilt durch die hiesige Polizeiverwaltung. Wir
können es daher unserer Presse nicht verargen, den Bericht in dieser
Form wiedergegeben zu haben.
Die Vorfälle bei der Verhaftung genannten Verbrechers haben
einen ganz anderen Charakter gehabt. Unterzeichnete werden dieses
überall und zu jeder Zeit bezeugen. Es ist nicht wahr, daß die in
Frage kommenden Beamten bei diesem sogenannten „schweren Jungen“
wie die „Bergische Zeitung“ schreibt, sich zu erkennen gegeben haben.
Der Name des Verfolgten wurde bei dem in seiner Begleitung sich
befindenden Paul Brückmann, einem ehemaligen Schwager des Ver‐
hafteten, festgestellt.
Beide Beamte griffen dann nach Flohr, um ihn festzunehmen,
und dieses ist ihnen auch voll und ganz getaten [sic!], ohne daß dabei ein
Waffengebrauch nötig gewesen wäre. Einer der Beamten hatte ihm
schon die Arme über dem Kopf zusammengezogen und es wäre dem
zweiten ein leichtes gewesen, den Erwähnten dingfest zu machen, wenig‐
stens ihm die Handketten anzulegen. Aber damit hielten die Beamten
vielleicht nicht ihre Pflicht für erfüllt, vielmehr sah es so aus, als wenn
die Kriminalbeamten nicht wegen der Verhaftung, sondern als Richter
auf dem Plan erschienen waren. Und das ist die Ursache der Erregung
der in unmittelbarer Nähe sich befindenden Zuschauer.
Die Polizeiverwaltung versuchte denn auch die Sache so dahin‐
zustellen, als wenn die Zuschauermenge sich der Verhaftung entgegen‐
gestemmt hätte. Nichts ist irriger als dieses. Im Gegenteil!
Wenn wirklich die Gewandtheit und das Kräfteverhältnis zuungunsten
der Kriminalisten ausgefallen wäre, hätten wir als Zuschauer schon
mit Hand angelegt. Aber die vom altpreußischen Geiste noch viel zu
viel durchdrungenen Polizeibeamten scheinen vielmehr auf „Selbst‐
hilfe“ eingestellt.
In genanntem Artikel wird von der Polizeiverwaltung geschrie‐
ben: „Der Beamte hatte die Absicht, den Flohr durch einen Schuß
in die Weichteile seines Beines unschädlich zu machen.“ Dieses bezeich‐
nen wir als eine Unwahrheit. Wahr ist, daß der betreffende
Beamte dreimal den Browning gegen den Oberkörper des
Verbrechers ansetzte und abdrückte. Dem bloßen Zufall ist es
zu verdanken, daß die Waffe sich nicht entlud.
Nachdem der Beamte — sich an das Zurufen der Masse: „Nicht
schießen!“ gar nicht störend — sich nochmals zu schaffen gemacht hatte
an der höchstwahrscheinlich noch gesicherten Pistole, hielt er selbige
direkt an den Kopf des Festgenommenen, drückte dann ab
und der Getroffene wälzte sich im Blute. Man hatte ihm beide Wan‐
gen zerschossen. Anstatt aber nun der aufgeregten Menge Aufschluß zu geben
darüber, was eigentlich vorlag und statt daß dieser famose „Ordnungs‐
held“ auch für seine Tat einstand, wurde der „mutige Beamte auch
noch flüchtig. Da war es des Guten aber doch zu viel. Einzig und
allein der Feigheit des Kriminalbeamten ist es zu verdanken, daß ver‐
schiedene Anwesenden ihn auf der Flucht verfolgten. Und es hätte
ihm übel ergehen können, wenn nicht früh genug ein weiterer Beamter
ihm zu Hilfe gekommen wäre.
Wir fragen nun die Polizeiverwaltung: Was gedenkt sie zu tun,
um solche Vorfälle wenigstens in hiesigen Polizeikreisen fürderhin zu
vermeiden? Wir verlangen Bestrafung und Waffenentziehung des in
Frage kommenden Beamten.
Es sei ausdrücklich bemerkt: Wir fühlen uns nicht dazu berufen,
einen Verbrecher zu schützen, aber auch nicht, zuzusehen, wie ein über‐
eifriger Polizeibeamter seine Machtbefugnisse überschreitet. Wir meinen,
wenn einer als Polizeibeamter fungieren will, er sich vorerst mit den
Polizeivorschriften und deren Rechten vertraut machen muß.
Wir ersuchen daher die Polizeiverwaltung, diesen skandalösen
Vorfall sofort gründlichst zu untersuchen. Unterzeichnete
sind gewillt, vor der Polizei noch ausführlichere Aussagen zu machen.
Konrad Beging, Burg a. d. W.
Hugo Klein, Höhrath.
Max Wacker, Burg a. d. W.
Max Klein, Höhrath.
Paul Brückmann, Solingen, Johannisstraße 15a.
Artur Welcker, Burger-Landstraße.
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Stadtarchiv Solingen (10. Juli 2023). 10. Juli 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/aewo