Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 21. September 1923
Bestimmungen für die Ermittlung der Preise für Schlachtvieh und Fleisch
)( Die Ueberwachung der Schlachtviehmärkte. Für die Ueber-
wachungskommissionen auf den Schlachtviehmärkten hat der Reichs-
minister für Ernährung und Landwirtschaft Ausführungsbestimmungen
getroffen. Den Vorsitz führt ein Beamter, den die zuständige Ver-
waltungsbehörde bestimmt. Dazu kommt je ein Vertreter der Erzeuger,
Viehhändler oder Viehhändlerkommissionäre, Metzger und Verbraucher.
Die Kommissionen sollen vor Beginn eines jeden Marktes zusammen-
treten und die angemessenen Preise für Schlachtvieh und Fleisch im
Großhandel ermitteln und bekanntgeben. Die Festsetzung kann unter-
bleiben, wenn mit einer normalen Preislage zu rechnen ist.
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Stadtarchiv Solingen: RK (21. September 2023). 21. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/aevb