Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt, 20. September 1923
Staatliche Mittel für Notstandsarbeiten: Strengere Regeln sollen für mehr Wirtschaftlichkeit und geringere Haushaltsbelastungen sorgen.
Aus Stadt und Umgegend.
Solingen, 20. Sept[ember].
Zur Bereitstellung von Notstandsarbeiten.
)( Der preußische Landtag hat beschlossen, die Staatsregierung zu
ersuchen, in Verbindung mit den preußischen Provinzen, Kreisen und
Gemeinden Pläne bereit zu halten, um der wachsenden Erwerbslosig-
keit durch öffentliche Arbeiten (Hoch- und Tiefbauten, Bodenverbesse-
rungen usw.) entgegenzuwirken. Um eine methodische Erfassung aller
sich bietenden Arbeitsgelegenheiten zu ermöglichen, hat, wie der
Amtliche preußische Pressedienst mitteilt, der Minister der Volkswohl-
fahrt jetzt die Regierungspräsidenten aufgefordert, Listen aufzustellen,
in denen die sofort greifbaren Notstandsarbeiten unter Angabe der
Finanzierung sowie die früher oder später möglichen Notstandsarbeiten
unter Angabe der noch erforderlichen Vorarbeiten aufgeführt sind.
Der Erlaß enthält im übrigen einige grundsätzliche Anweisungen
über die Förderung von Notstandsarbeiten. Die Fragen der Wirt-
schaftlichkeit sollen künftig im Hinblick auf die gespannte Finanzlage
von Reich und Staat noch stärker als bisher betont werden. Die
Schwierigkeiten der Finanzierung dürfen nicht dazu verleiten, wirt-
schaftliche Erwägungen außer acht zu lassen und über Gebühr staatliche
Mittel, noch dazu fast ausschließlich in der Form von Zuschüssen, ledig-
lich unter Hinweis auf die Beschäftigungsmöglichkeit von Erwerbslosen
zu fordern. Vielmehr werden nur solche Arbeiten aus Mitteln der
produktiven Erwerbslosenfürsorge zu fördern sein, welche die Schaffung
von zusätzlicher Arbeitsgelegenheit bezwecken. Es ist deshalb nicht
angängig, auch Arbeiten des ordentlichen Haushaltsplans in das Not-
standsprogramm aufzunehmen. Außerdem werden künftig Darlehen,
und zwar möglichst auf wertbeständiger Grundlage, mehr als bisher
in Anwendung kommen müssen. Anzustreben ist außerdem zur Schonung
der Reichs- und Staatsmittel weitestgehende Heranziehung privater
Kredite.
Grundsätzlich ist zu fordern, daß alle Notstandsarbeiten, die nach
ihrer Durchführung einen hinreichenden Ertrag abzuwerfen versprechen,
sich selbst zu tragen haben. Bei den übrigen Notstandsarbeiten wird
festgestellt werden müssen, ob nicht neben dem Interesse, das die All-
gemeinheit an der Beschäftigung Erwerbsloser hat, auch ein besonderes
Interesse einzelner vorliegt, das ihre stärkere Heranziehung zu den
Kosten rechtfertigt. Zur Prüfung der Anträge ist künftig ein
Finanzierungsplan und, soweit es sich um werbende Anlagen handelt,
auch ein Rentabi itätsplan [sic!] beizufügen. Der Finanzierungsplan soll
ein klares Bild über die Aufstellung der Kosten ergeben, der Rentabi-
litätsplan erkennen lassen, in welchem Umfang und in welcher Zeit
das Baukapital getilgt und in welcher Höhe es verzinst wird.
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Stadtarchiv Solingen: RK (20. September 2023). 20. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/aev4