Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 15. September 1923
Reisebestimmungen zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet
Die Verkehrsbestimmungen nach der Sperre.
-mtb- Nach einer Mitteilung von der zuständigen Besatzungs-
behörde lauten die Bestimmungen, die nach Aufhebung der Ver-
kehrssperre in Kraft treten:
1. Bewohner der britischen Zone können auf Grund des grünen
Cirkulationsstempels auf dem Personal-Ausweis unbehindert die
Grenze zwischen der britischen Zone und dem unbesetzten Deutsch-
land überschreiten.
2. Bewohner des unbesetzten Deutschlands erhalten auf schrift-
lichen Antrag von der Paßstelle Köln, Domhof 28, Geleitscheine
zur Einreise in die britische Zone. Allen Anträgen ist der Per-
sonal-Ausweis (nicht Reisepaß) des ständigen Wohnorts beizu-
fügen. Alle Geleitscheine mit dem roten Strich, wie sie bisher
im Gebrauch waren, verlieren mit Wirkung vom 30. September
(Mitternacht) ihre Gültigkeit. Weitere Auskunft erteilt die Paß-
stelle Köln, Domhof 28.
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Stadtarchiv Solingen: RK (15. September 2023). 15. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/aetx