Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 9. Februar 1923
–* Erhöhung der Unterstützungssätze in der Sozialfürsorge.
Mit Rücksicht auf die verschärfte Notlage der Unterstützungs-
empfänger hat das Reich die Mittel für die Kriegsbeschädigten-
und Kriegshinterbliebenen, Sozialrenten- und Kleinrentnerfür-
sorge verdoppelt und den Hauptfürsorgestellen übermittelt. Die
Teuerungszulage für Militärrentner wurde vom 1. Februar ab
von 170 auf 440 Prozent erhöht. Die Militärrenten, die vom 1.
Oktober 1922 an bereits verdoppelt waren, kommen damit allge-
mein im vierfachen Betrag zur Auszahlung. Die Pflegezulage,
das Sterbegeld und die Unterhaltskosten für den Führerhund wer-
dn [sic!] durch weitere Erhöhung der Teuerungszulage zum 24 Betrag
gezahlt. Gleichzeitig sind die Teuerungszuschüsse, die im Fall des
Bedürfnisses einem Militärrentner gewährt werden, gegenüber
Dezember 1922 für Personen, die nur auf die Rente angewiesen
sind, für Waisen und hinsichtlich des Kinderzuschusses für Be-
schädigte auf das Zweieinhalbfache erhöht worden. Der niedrigste
Teuerungszuschuß beträgt hiernach vom 1. Januar 1923 an für Be-
schädigte 20 000, für Witwen 14 000 Mark monatlich, Halbwaisen
erhalten 5500 Mark, Vollwaisen 9000 Mark, ein Elternteil 6000
Mark, ein Elternpaar 9800 Mark. Der besondere Kinderzuschuß
beträgt 5000 Mark monatlich. Außerdem wird allen Empfängern
von Teuerungszuschüssen eine einmalige Nachzahlung in Höhe von
einem Viertel der Beträge gewährt, die sie für Dezember 1922
insgesamt erhalten haben. Die Renten werden durch die Post-
anstalten und Versorgungsbehörden, die Teuerungszuschüsse durch
die Stellen der sozialen Fürsorge gezahlt. Die erhöhten Unter-
stützungssätze sollen mit Beschleunigung ausgezahlt werden.
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Stadtarchiv Solingen: RK (9. Februar 2023). 9. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 12. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/ae1y