Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 14. September 1923
Solinger Stadtwerke: Aufgrund der Geldentwertung sind die Kosten für das Eintreiben der Rechnungsbeträge für Gas, Wasser und Strom teilweise höher als die Rechnungsbeträge selbst.
Gas-, Wasser- u. Strompreise nach dem Tagespreis.
Die Verwaltung der städtischen Werke teilt mit:
„Die Gas-, Wasser- und Elektrizitätspreise wurden bisher
für die ganze Dauer eines Monats festgesetzt. Jede Mark 1.–
Kohlenpreissteigerung brachte eine Erhöhung der Gas- und
Wasserpreise um 0,4 Pf[enni]g, des Lichtstrompreises um 0,66 Pf. und
des Kraftstrompreises um 0,44 Pfg. Falls im Laufe des Mo-
nats mehrere Kohlenpreissteigerungen in Kraft traten, und dieses
war in den letzten Monaten regelmäßig der Fall, so wurden
Durchschnittspreise errechnet. Für den Monat Juli 1923 stellten
sich hiernach die Preise auf 6 545 Mark für 1 K[u]b[ik]m[eter] Gas, 6 540
Mark für 1 Kbm. Wasser, 10 820 Mark für 1 K[ilo]w[att]st[unde] Lichtstrom
und 7 210 M[ar]k für 1 Kwst. Kraftstrom. Das Ablesen der Messer,
die Ausfertigung der Rechnungen und die Einziehung der Rech-
nungsbeträge nahmen den ganzen folgenden Monat August in
Anspruch. In den Monaten Juli und August hatte nun die
Geldentwertung mit einer Schnelligkeit ihren Fortgang genom-
men, wie sie bis dahin wohl noch nicht zu verzeichnen war.
Zu Anfang des Monats August waren die für den Monat
Juli zur Erhebung gelangenden Preise noch einigermaßen ange-
messen, sie entwerteten jedoch im Laufe des Monats immer
mehr, und am Schlusse des Einziehungsgeschäftes zeigte sich in
vielen Fällen, daß die Kosten der Einziehung die Rechnungsbe-
träge überstiegen. In besonderem Maße war das der Fall,
wenn erst beim zweiten Botengange gezahlt wurde. Diejenigen
Abnehmer, bei denen mit der Einziehung begonnen wurde,
zahlten noch mit annähernd gleichwertigem Gelde. Im weiteren
Verlaufe der Einziehung entwerteten die Rechnungsbeträge
derart, daß die am Schlusse des Monats August für den Monat
Juli zahlenden Abnehmer mit so erheblich entwertendem Gelde
die Lieferungen bezahlten, daß von wirklich gleichwertigen Prei-
sen für den ganzen Monat nicht mehr die Rede sein konnte. Die
Werke selbst wurden bei dieser Art der Berechnung selbstver-
ständlich von jeglichen Betriebsmitteln entblößt und das umso
mehr, als nach Wiederaufnahme der Gaslieferung vom Rhein[isch]-
westf[älischen] Elektrizitätswerk gelieferte Thyssen-Gas im Einkauf
teuerer und schon am 2. Tage nach jeder abgeschlossenen Woche
bezahlt werden mußte. Hinzu kommt, daß die Gaslieferung z[ur]
Z[ei]t nur etwa einsechstel der früheren Lieferung beträgt und die
Wasser- und Stromabgabe infolge der Arbeitslosigkeit in
empfindlichem Maße zurückgegangen ist.
Die Verwaltung mußte deshalb bemüht bleiben, die Gas-
Wasser- und Strompreise so zu gestalten, daß sie im Laufe des
Monats nicht, wie bisher, in ihrem äußeren Werte, dem Nenn-
werte, die gleichen blieben, sondern möglichst nach dem inneren
Werte, also der jeweiligen Kaufkraft des Geldes bemessen wur-
den, um die bisher von dem größten Teile der Gas-, Wasser-
und Stromabnehmer erfolgte Bezahlung mit entwertetem Gelde
zu verhindern und zugleich den Werken diejenigen Betriebs-
mittel zuzuführen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes un-
bedingt erforderlich sind. Mit dem diesbezüglichem Vorschlage
der Verwaltung hat sich die Gas-, Wasser- und Elektrizitätskom-
mission in der Sitzung vom 7 d[iese]s M[ona]ts befaßt und dem Vor-
schlage zugestimmt mit der einzigen Abänderung, daß nicht der
Kohlenpreis für Fettnuß III vom 3. September 1923, sondern
derjenige vom 27. August 1923 zu Grunde gelegt werden soll.
Die neuen Preisbestimmungen werden heute im amtlichen Teile
des „Solinger Tageblattes“ zur allgemeinen Kenntnis gebracht.“
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Stadtarchiv Solingen: RK (14. September 2023). 14. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 16. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/aetm