14. März 1923

Alle Scans zum Protokollbuch

Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 2408 “Protokollbuch Gemeinderat Troisdorf” 1919-1926, S. 264-268

Der Rat beschließt beispielsweise mehrere Grundstücksangelegenheiten und die Änderung und Erhöhung von Vergnügungs- und Hundesteuern. Die Anlage eines neuen Friedhofes wird erneut vertagt. Mehrere Punkte werden außerhalb der Tagesordnung beschlossen.

Troisdorf, den 14. Maerz 1923.

Anwesend
Bürgermei-
ster Klev
als Vors.
und die
Mitglieder:
Birkhäuser
Flörken
Friedrich
Huber
Hamacher
Kutzner
Müller Frz
Schlimgen
Schüthuth
Hagen
Dr. v. d. Laan

Auf vorherige ordnungsmäßige Einladung
hatte sich heute der Gemeinderat in der Anzahl
von 11 Mitglieder versammelt, um über
nachfolgende in der Einladung näher bezeich-
neten Gegenstände zu beraten und Beschluß
zu fassen:

1) Austausch von Geimeindegrundeigentum
zur Neuanlage eines Weges.

2) Berichtigung der Eigentumsgrenzen an der
Altestraße.

3) Verpachtung einer Gemeindeackerparzelle.

4) Verkauf der auf der Gemeindeheide stehenden
Mauer.

5) Anlage eines neuen Friedhofes auf der Ge-
meindeheide.

6) Festsetzung einer Geschäftsanweisung für
die Gemeindesparkasse.

7) Abänderung der Lustbarkeitssteuerord-
nung; Stundung von Lustbarkeits-
steuern.

8) Erhöhung der Hundesteuer.

9) Erhöhung des Preises für Eigengräber auf
dem Friedhofe.

10) Baugesuch für einen Neubau an der
Blücherstraße.

11) Anderweitige Festsetzung der Vergütung für
den Vorsitzenden des Mieteinigungsam-
tes.                                                12

12.) Bekämpfung der Sperlingplage.

13) Ergänzung der Preisprüfungskom-
mission.

Nachdem der den Vorsitz führende Bürgermeister
die Sitzung eröffnet hatte, wurde beraten
und beschlossen wie folgt:

                                   zu 1.
Gemeinderat beschließt zur Anlegung eines
Verbindungsweges zwischen Kölnerstraße
und Schloßstraße über die Gerstenbitz
einen entsprechenden Geländestreifen
von Baron v. Loë zu erwerben und
dafür die Gemeindewaldparzelle in der

Dreissß in etwa 4 6 facher Größe im Tausch zu
geben.
Der Austausch soll jedoch unter der Be-

dingung erfolgen, daß die Waldparzelle
zwecks Urbarmachung und Bebauung
nach 5 Jahre der Gemeinde zur Ver-
fügung gestellt wird.

                                 zu 2.
Gemeinderat beschließt zur Herbeiführung
einer Übereinstimmung der wirklichen
örtlichen Lage der Altestraße mit dem
Kataster dahin einen Geländeaustausch
vorzunehmen, daß die Gemeinde auf
der Parzelle Flur 477/0,61 an Wilhelm und
Johann Lohmar, die Parzelle Flur 4 Nr. 511/0,61
groß 0,04 a an Erben Peter Hoff, die

Parzelle Flur 4 Nr. 531/0,61 groß 0,77 a
und an Wilhelm Klein die Parzelle
Flur 4 Nr. 530/0,61 groß 0,40 a abtritt, wo-
hingegen Wilhelm und Johann Lohmar
an die Gemeinde die Parzelle Flur 4
Nr. 487/61 groß 1,13 a abtreten. Die
gegenseitig abgetretenen Parzellen

haben einen gleichen Wert und findet
eine gegenseitige bare Herausgabe nicht
statt.
   Die Kosten tragen die Anlieger.

                                 zu 3.
Gemeinderat ist mit der Verpachtung des
bisher an Metzgermeister Popella verpach-
teten Gemeindegrundstücks an den
Gartenbau-Verein auf jederzeitigen Wider-
ruf einverstanden.
Der Pachtpreis beträgt den festgesetzten
Richtpreis für Kleingartenland

                                 zu 4.
Die Angelegenheit wird zur endgültigen Er-
ledigung an die Baukommission ver-
wiesen.

                                zu 5.
Die Angelegenheit wird vertagt.

                               zu 6.
Der Gemeinderat ist mit der vorgelegten
Geschäftsanweisung für die Gemeindespar-
kasse Troisdorf einverstanden.

zu 7.
Nach Kenntnisnahme des Schreibens des Landesfinanzamtes Cöln vom 4. III. 23 Tb. II 734 F. erklärte sich der Gemein-
derat mit der Abänderung des zu 7  Nachtrages zur Vergnügungssteuerordnung
zu § 16 einverstanden, um die Steuersätze mit den Bestimmungen des Reichsrats in
Einklang zu bringen und Gemeinderat beschließt die in dem Nachtrag
zu der Ordnung vom 22. Maerz 1922 für
die Erhebung einer Vergnügungssteuer in
die Gemeinde Troisdorf vom 7. Okt. 1922
zu § 18 Abschnitt 3 u. 4 festgesetzten Steuersätze auf das
30 fache zu erhöhen und genehmigte den vom Bürgermeister
neuaufgestellten Nachtrag zur Vergnügungssteuerordnung vom 22. Maerz 1922.
Die Stundungsanträge Sawinski u. Schmidt
werden abgelehnt.

                             zu 8.
Die Hundesteuer wird wie folgt erhöht:
1000 M für den 1. Hund und für
jeden weiteren Hund erhöht sich die
Steuer um 1000 M .
Der Bürgermeister wird zum Er-
laß eines entsprechenden Nachtrages
zur Steuerordnung ermächtigt.

                             zu 9.
Der Preis für Eigengräber auf dem
Friedhofe wird auf 5000 M festge-
setzt.

                           zu 10.
Dem Unternehmer Remmel wird die
Genehmigung zum Neubau an der Blücher-
straße erteilt. Remmel hat einen
8 Mtr. breiten Streifen entlang
der Eisenbahn , der als Weg benutzt
werden soll, unentgeltlich an die
Gemeinde abzutreten. Hiergegen kann
Remmel den schmalen Streifen der
Böschung zwischen Blücherstraße und
Neubau benutzen .
    Die Straßenbaukosten hat Remmel
rotierlich zu tragen.

                           zu 11.
Der Bürgermeister wird ermächtigt
mit Dr. Krautwig wegen der Höhe
der Vergütung für Übernahme des
Amtes des Vorsitzenden des Mieteini-
gungsamtes in Verhandlung zu
treten.

                           zu 12.
Gemeinderat beschließt der Sperlingsbe-

nach Maßgabe der Verfügung des Herrn Ldr. v 1/3 23
bekämpfung durchzuführen und die nötigen
Geldmittel zur Verfügung zu stellen, sofern
das auch in den Nachbargemeinden geschieht.

                           zu 13.
Anstelle der ausgeschiedenen Mitglieder der
Preisprüfungsstelle
Engels, Nußbaum, Schagen, Moll, Müller
werden folgende Mitglieder in die Preis-
prüfungsstelle gewählt:
Pütz, Steinbüchel Rudolf, Topp Friedrich
Wicharz Hubert, Engels Josef .

Außerhalb der Tagesordnung wird beschlossen:
1) Der Preis für die Kiesentnahme auf der
Gemeindeheide wird auf 1200 M pro cbm.
festgesetzt.
          Kies darf nur zum Bau von
eigenen Wohnbauten verwandt werden.
Für gewerbl. Unternehmungen wird Kies nicht abgegeben.
2) Gemeinderat beschließt von für das Haus
Cecilienstraße 2 von der Gemeindespar-
kasse die gesetzliche Miete zu erheben,
und das ganze Haus an die Sparkasse zu vermieten.
3) Bezüglich der Instandsetzung der Wohn-
räume des Mandanten Schmitz soll
mit diesem verhandelt werden.
4) Die nötigen Einrichtungsgegenstände für die
Kasse sollen beschafft werden.
5) Auf eine Eingabe der Gemeinderats-Fraktion der U. S. P. D.
vom 5. III. 23. wurde Beschluß gefaßt, der be-
sonders unterzeichnet wurde.
              vorg. gen. u. unterschr.
Schüthuth Hamacher J Schlimgen Kutzner
Huber. Hagen Franz Müller F Flörken
                                          Klev

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Stadtarchiv Troisdorf (14. März 2023). 14. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/aete


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