Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 1. September 1923
Bei Zuwiderhandlung gegen Anordnungen der Besatzungsbehörden drohen hohe Strafen.
Wald, 30. Aug[ust]. Verstöße gegen Besatzungsmaßnahmen. Die
Bevölkerung wird erneut auf die schweren Strafen hingewiesen,
die die Militärgerichte der Besatzungsarmee für Uebertre-
tung gewisser Verordnungen verhängen. Zur allgemeinen War-
nung mögen zum Beispiel folgende Straffälle dienen: Ein Cafe-
hausbesitzer wurde zu 6 Wochen Haft verurteilt, weil er Kümmel
an einen Soldaten verabreicht hatte. – Eine Strafe von 9 Mo-
naten Haft traf eine Person wegen unerlaubten Besitzes eines
Revolvers und Munition. – In anderen ähnlichen Fällen wur-
de gleich lange und noch längere Freiheitsstrafen verhängt. Die
genaueste Beachtung der Verordnungen der Besatzungsarmee ist
jeder Person im eigensten Interesse anzuraten.
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Stadtarchiv Solingen: RK (1. September 2023). 1. September 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/aesm