Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. August 1923
Gegenseitige Annahme von Notgeld: Solingen beteiligt sich an der „Notgeldgemeinschaft“ verschiedener Städte.
Erweiterung der Notgeldgemeinschaft.
–sn– Die Solinger Stadtverwaltung teilt mit:
Zwischen den Gemeinden Elberfeld, Barmen, Remscheid, Cronen-
berg, Haan, Vohwinkel und den Gemeinden des oberen und unteren
Kreises Solingen sowie des Landkreises Lennep besteht eine Not-
gemeinschaft.
Sämtliche städtische Kassen nehmen das in den Verkehr gebrachte
Notgeld dieser Gemeinden in Zahlung. Außerdem wird aus praktischen
Gründen auch das Notgeld der Städte Düsseldorf und Köln ange-
nommen.
Die von der Stadtgemeinde Vohwinkel herausgegebenen 500 000
Serie A rotes Papier Nr. 1 – 18 000 ist zum 1. September 1923 auf-
gerufen und von diesem Tage ab außer Kurs gesetzt.
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Stadtarchiv Solingen: RK (30. August 2023). 30. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/aes0