30. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 30. August 1923

Gegenseitige Annahme von Notgeld: Solingen beteiligt sich an der „Notgeldgemeinschaft“ verschiedener Städte.

                       Erweiterung der Notgeldgemeinschaft.
       –sn– Die Solinger Stadtverwaltung teilt mit:
       Zwischen den Gemeinden Elberfeld, Barmen, Remscheid, Cronen-
berg, Haan, Vohwinkel und den Gemeinden des oberen und unteren
Kreises Solingen sowie des Landkreises Lennep besteht eine Not-
gemeinschaft.
       Sämtliche städtische Kassen nehmen das in den Verkehr gebrachte
Notgeld dieser Gemeinden in Zahlung. Außerdem wird aus praktischen
Gründen auch das Notgeld der Städte Düsseldorf und Köln ange-
nommen.
       Die von der Stadtgemeinde Vohwinkel herausgegebenen 500 000
Serie A rotes Papier Nr. 1 – 18 000 ist zum 1. September 1923 auf-
gerufen und von diesem Tage ab außer Kurs gesetzt.
                                                     *


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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (30. August 2023). 30. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/aes0


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