Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 1. Februar 1923
Die Annahme von Notgeld wird verweigert.
-ab- Das Solinger Stadtnotgeld weiter gültig. Von einigen
Geschäftsleuten sind, wie wir erfahren, Schilder angebracht wor-
den, wonach die Annahme des Solinger Stadtnotgeldes und des
Pronvinzialnotgeldes [sic!] ab 3. Februar verweigert wird. Diese
Maßnahme dürfte in erster Linie auf die irrtümliche Auffassung
zurückzuführen sein, daß die Solinger Notgeldscheine am 5. Fe-
bruar gekündigt werden müssen. Es ist aber eine Kündigungs-
frist von 3 Wochen vorgesehen. Das Notgeld würde also frühe-
stens Anfang März außer Kurs gesetzt werden können. Es ist
aber nach unseren Erkundigungen damit zu rechnen, daß durch
Ministerialerlaß eine weitere Verlängerung der Gültigkeitsdauer
stattfindet.
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Stadtarchiv Solingen: RK (1. Februar 2023). 1. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 12. April 2026 von https://doi.org/10.58079/ae1t
