28. August 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 28. August 1923

Die Stadtverwaltung Solingen soll dafür sorgen, dass auswärtiges Stadtgeld von den Gewerbetreibenden angenommen wird.

       ʘ Die Schwierigkeiten im Verkehr mit auswärtigem Notgeld
haben wir in der gestrigen Ausgabe des „Solinger Tageblattes“ zum
Gegenstand einiger Anregungen gemacht. Folgende Zuschrift aus
unserem Leserkreis möge den in Frage kommenden Instanzen zeigen,
wie dringend die Angelegenheit ist. Die Zuschrift lautet: „Eine große
Anzahl Solinger Bürger, die in Düsseldorf beschäftigt sind und deren
Gehälter und Löhne auf Grund des augenblicklichen Mangels an
Reichsbanknoten in Düsseldorfer Stadtgeld bezahlt werden, führen
Klage darüber, daß sich die meisten Solinger Geschäftsleute weigern,
diese in Zahlung zu nehmen, während Düsseldorfer Lebensmittel-
Bedarfsartikelgeschäfte und Straßenbahnen auf Grund gegenseitigen
Abkommens anstandslos Stadtgeld aus sämtlichen umliegenden Städten,
u. a. auch Solinger Stadtgeld, in Zahlung nehmen. Den in Düssel-
dorf Beschäftigten ist aus diesem Grunde die Möglichkeit genommen,
ihre Einkäufe in Solingen zu machen. Es wäre somit Pflicht der
Solinger Stadtverwaltung, die Geschäftsleute dahin aufzuklären, daß
sie sich von solchen Einwendungen frei machten und den auswärts Be-
schäftigten die Möglichkeit einräumen, auch am Wohnort ihre Einkäufe
zu tätigen.“


Wenn Sie sich die vollständige Ausgabe des Solinger Tageblatts ansehen möchten, klicken Sie auf den Link: Solinger Tageblatt vom 28. August 1923


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen: RK (28. August 2023). 28. August 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/aeqz


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