Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung 22.03.1923
Die Rheinlandkommission verbietet die Euskirchener Zeitung für die Dauer von drei Monaten.
Zeitungs-Verbot
Die Euskirchener Zeitung
ist von der Rheinlandkommission
vom 22. März 1923 an
für die Dauer von 3 Monaten
verboten.
Der Verlag hofft, daß dieses Verbot, das nicht nur
ihn, sondern auch die allgemeinen Interessen unseres
heimatlichen Wirtschaftslebens hart trifft, wieder auf-
gehoben werden wird.
An unsere Leser richten wir die Bitte, uns
in dieser schweren Zeit, die unsere nun über 90 Jahre
erscheinende Zeitung durchzumachen hat, die Treue zu
halten.
Unsere gewerbfleißige Vaterstadt wie unsere ganze
schöne Heimatprovinz standen allezeit im Zeichen der
Arbeit, des Aufstrebens auf allen wirtschaftlichen Ge-
bieten. Hoffen wir alle, daß der Tag des allgemeinen
wirklichen Friedens nicht mehr fern sein möge, der
allen wieder die Möglichkeit bringt zu hemmungslosem
emsigen und freudigen Schaffen, zum Wohle des einzel-
nen, zum Wohl unseres geliebten Vaterlandes.
Mit deutschem Gruß!
Verlag der Euskirchener Zeitung.
Gebr. Doepgen.
Euskirchen, 22. März 1923.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Euskirchen (22. März 2023). 22. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/aeqt