
Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung 13.03.1923
Die Stadtverwaltung weist die Bevölkerung noch einmal auf das Verbot von Versammlungen und Kundgebungen sowie Zusammenkünfte von mehr als 5-10 Personen hin.
Durch Verfügung der Besatzungsbehörde vom 30 Januar
d. Js. wird bis auf weiteres:
1. Alle Versammlungen und Kundgebungen und
2. Alle Ansammlungen auf den Straßen von mehr als
5-10 Personen
verboten.
Dieses Verbot wird hiermit erneut zur Kenntnis der
Bürgerschaft mit der dringenden Bitte gebracht, alle An-
sammlungen und Kundgebungen, zumal bei Ausweisungen,
zu unterlassen.
Euskirchen, den 13. März 1923.
Die Stadtverwaltung.
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Stadtarchiv Euskirchen (13. März 2023). 13. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. November 2025 von https://doi.org/10.58079/aeqr