6. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Euskirchen, Euskirchener Zeitung 06.03.1923

Die Euskirchener Bevölkerung wird auf Anordnung der französischen Besatzungstruppen dazu aufgerufen in der Stadtverwaltung Waffen und Waffenscheine vorzuzeigen.

                Euskirchen und Umgebung.
                                                         Euskirchen, 6. März 1923
+ Auf Anordnung der Besatzungsbehörde sind alle
Waffen mit gezogenem Lauf nebst sämtlicher
dazu gehöriger Munition abzuliefern. Zu die-
sem Zwecke sind alle Jagdwaffen gleichviel ob mit ge-
zogenem oder glattem Lauf am 6. März d[iese]s J[ahre]s in der
Zeit von 3-6 nachm[ittags] im Rathause Zimmer 15 mit
den dazu gehörigen grünen Waffenscheinen vorzulegen.
Die Waffen mit gezogenem Lauf sind zur Abgabe fer-
tig zu machen mit Anhänge- und Klebezetteln zu ver-
sehen. Verpacken in Kisten pp. ist nicht erforderlich,
wohl empfiehlt sich Einfetten und Einwickeln der blan-
ken Teile in ölgetränkte Lappen. Zugelassene Waffen,
nur Schrotflinten, werden an dem genannten Termin
sofort den Vorzeigenden zurückgegeben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Euskirchen (6. März 2023). 6. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/aeqj


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