5. März 1923

Quelle: Stadtarchiv Ratingen, Akte 2-479, Zollangelegenheit 5. März 1923

Erstmalig wurde eine französische Zollgrenze in Ratingen am 9. Mai 1921 errichtet als die Stadt Teil des französischen Zollgebietes wurde. Auch diese Grenze wurde auf die Bahnstrecke Düsseldorf-Ratingen Ost-Kettwig gelegt, wo heute die S6 entlangfährt. Die gravierenden Auswirkungen auf die Industrie, deren Handels- und Zulieferungswege zum Teil über die Zollgrenze führten, waren auch 1921 vorhanden. Ein Zoll von 50 Prozent des Warenwertes war für die Firmen auf Dauer nicht tragbar. Im November 1921 wurde die erste Zollgrenze aufgelöst.

Infolge der Ruhrbesetzung wurde im Februar 1923 erneut eine Zollgrenze mit dem selbigen Verlauf von 1921 festgelegt. Die Industrie rebellierte gegen die neuen Zollmaßnahmen, sodass nach einigen Beschwerde-Schreiben an die zuständige Verwaltung die Grenze im April 1923 auf die Stadtgrenze verlegt wurde.

Nach Vereinbarungen des Londoner Protokolls wurde die Grenze im September 1924 wieder aufgehoben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Ratingen (5. März 2023). 5. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/aepk


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