11. April 1923

Quelle: Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. April 1923

Die Solinger Betriebsräte fordern die völlige Arbeitsruhe am 1. Mai. Irrtümlich wird dies auch für die Krankenhäuser gefordert. Wie in der nächsten Ausgabe der Bergischen Arbeiterstimme richtiggestellt wird, sind nicht die Krankenhäuser, sondern die Krankenkassen gemeint gewesen.

              Für Arbeitsruhe am 1. Mai.
   Nachstehende Entschließung zum 1. Mai nahmen die So-
linger Betriebsräte an:
   „Die heute, am 10. April 1923, tagende Versammlung der
Betriebsräte erkennt als vornehmste Feier des 1. Mai die Ar-
beitsruhe an. Die Betriebsräte verpflichten sich deshalb
mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür Sorge
tragen zu wollen, daß am 1. Mai auf allen Arbeitsplätzen die
Arbeit völlig ruht. Ebenfalls erwarten die Betriebsräte von
ihren Beauftragten in den Kommunen und sonstigen öffentlichen
Institutionen, daß sie dafür Sorge tragen, daß auch auf den
Rathäusern, beiden Krankenhäusern und Genossenschaften usw.
die Arbeit völlig ruht. Die Betriebsräte erachten es als
ihre Ehrenpflicht, dafür zu sorgen, daß auch der 1. Mai unter
keinen Umständen durch Ueberstunden herausgearbeitet wird“.
   In allen Betrieben muß dieser Beschluß der Betriebsräte
den Kollegen übermittelt werden. Der 1. Mai muß durch die
Arbeitsruhe zu einem wuchtigen Massendemonstrationstag wer-
den. Gegen die Ruhrbesetzung, gegen den französischen Milita-
rismus, gegen die Kolonisierung Deutschlands, gegen den Fas-
zismus. Für den einheitlichen proletarischen Klassenkampf
gegen das internationale Ausbeutertum.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (11. April 2023). 11. April 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/aeov


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