Quelle: Stadtarchiv Troisdorf, A 294 „Protokollbuch Finanzkommission“ 1919-1926, S. 134-136
Die Troisdorfer Finanzkommission beschließt in der Sitzung Lohnerhöhungen beispielsweise für den Nachtwächter und die Putzfrauen. Die Firma von der Wettern in Köln erhält den Zuschlag beim Kiefernverkauf.
Verhandelt Troisdorf, den 26 Februar 1923
auf Einladung vom 21 d M versammelte
sich die Kommission, wie nebenstehend ange
geben zur Erledigung folgender
Tagesordnung.
1) Erteilung des Zuschlags für den Kieferverkauf
2) Erhöhung der Vergütung für Instandhaltung der
Gräber auf dem Ehrenfriedhofe
3. Erhöhung der Vergütung für den Nachtwächter
4. Erhöhung der Vergütung für die Putzfrauen
5. Errichtung einer Kriminalsekretär Stelle
6) Antrag auf Ermäßigung der Lustbar
keitssteuer für das Kino Mörsch
7 Besoldung des Vorsitzenden des Mieteinigsamts
8 Abstandname von der Beitreibung geringer
Beträge an Gemeindesteuern
9 Berücksichtigung Minderbemittelter
bei der Erhebung der Nachumlage auf die Realsteuer
Es wurde verhandelt und beschlossen
wie folgt:
Zu 1
Es wurde beschlossen, den Zuschlag dem Höchstbietenden der
Firma Gebr. von der Wettern in Köln-Deutz, Industriehafen
nach Maßgabe des Angebotes für 102 150 M pro lm zu erteilen.
Zu 2
Es Finanzkommission beschließt dem Gärtner Nixdorf für
die Instandhaltung der Kriegergräber für das Jahr 1922
eine Vergütung von 150M und für das Jahr 1923 eine
solche von 250M für jedes Grab zu bewilligen.
Zu 3
Es wurde beschlossen, dem Gemeinderate vorzuschlagen,
die Vergütung der Nachtwächter vom 1. Februar 1923
ab derart zu erhöhen, daß die Nachtwächter
neben der Besatzungszulage noch eine Ver-
gütung von 30 000 M monatlich beziehen.
Zu 4
Beschlossen wurde, die Vergütung der Putzfrauen
von 1. Februar 1923 ab auf monatlich 3000M für
jede Klasse zu erhöhen.
Zu 5
Finanzkommission überläßt die Entscheidung
dem Gemeinderate ohne Vorschläge zu
machen.
Zu 6
Eine andere Staffelung der Steuersätze hält
die Finanzkommission mit Rücksicht auf die-
die Geldentwertung für notwendig. Von Vorschlägen
sieht die Finanzkommission ab und überläßt
die Beschlußfassung hierüber dem Gemeinderate.
Zu 7
Vorgeschlagen wird, der Amtsgerichtsrat Kraut-
wig in Siegburg. Seine Forderung von 6000M
pro Sitzung und Erstattung der Fahrkosten
wird dem Gemeinderate zur Genehmigung vor-
geschlagen.
Zu 8
Finanzkommission beschließt dem Gemeinderate
vorzuschlagen, von der Beitreibung rückständiger
Gemeindesteuern und sonstiger Gefälle von
Zahlungspflichtigen, die außerhalb des Kreises
wohnen, Abstand zu nehmen, sofern die ge-
schuldeten Beträge so niedrig sind, daß deren Ein-
ziehung wegen der entstehenden Porto- Formular-
und Briefumschlagkosten sich nicht lohnt.
Zu 9
Beschlossen wurde dem Gemeinderate vorzuschlagen,
die Grund-Gebäudesteuer-Nachumlagen von minder-
bemittelten Personen auf deren Antrag niederzu-
schlagen, wenn das Jahreseinkommen dieser
Steuerpflichtigen mit Einschluß ihrer zum Haus-
stande gehörenden Familienmitglieder im
Jahre 1922 keine 200 000M betragen hat. In gleicher
Weise soll auch Gewerbe- und Betriebssteuer auf Antrag
der Steuerpflichtigen, nach vorheriger Prüfung
durch die Finanzkommission niedergeschlagen
werden können.
Ab Außerhalb der Tagesordnung wird
beschlossen, dem Gemeinderate und dem Herrn Landrate vor-
zuschlagen, daß Kleidergeld der Polizeibeamten für das
IV Vierteljahr 1922/23 um 5000M zu erhöhen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Kutzner Huber. Schneider Klev
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Stadtarchiv Troisdorf (26. Februar 2023). 26. Februar 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/aeob