Quelle: Stadtarchiv Ratingen, Ratinger Zeitung 3. März 1923
In Ratingen werden im März 1923 Höchstpreise für Milch, Brot und Mehl festgesetzt.
Milchpreis-Erhöhung. Nachdem die Stadt Düssel-
dorf auf Grund der Beschlüsse der Düsseldorfer zuständigen
Kommission die Milchpreise mit Wirkung vom 2. März 1923
erhöht hat, werden die Milchpreise für den Bezirk Ratingen
nach Anhörung der Lebensmittelkommission ab 2. März 1923
wie folgt festgesetzt: Erzeugerhöchstpreis frei Ratingen pro
Liter 810 Mark, Kleinhändlerzuschlag einschließlich Umsatz-
steuer 105 Mark, für Verbilligung bezw. kostenlose Hergabe
an tuberkulosegefährdete Kinder 65 Mark, Kleinhandelshöchst-
preis also 980 Mark. – Im Bezirk der Stadt Düsseldorf
ist der Höchstpreis aus 1000 Mark pro Liter festgesetzt.
Brot- Mehlpreise. Mit Wirkung vom 3. März
ab sind folgende Höchstpreise festgesetzt worden: Für das
3 ½ pfündige Fein- oder Mangbrot (angeschobenes) 750 Mk.,
für das 3 ½ pfündige Graubrot (Kasseler freigeschobenes)
780 Mk., für das 3 ½ pfündige Schwarzbrot 720 Mk., für
1 Pfund geschnittenes und verpacktes Schwarzbrot 230 Mk.,
für 350 Gramm Roggenmehl 125 Mk., für 350 Gramm
Weizenmehl 135 Mk. Die Brote dürfen nur in obigen
Gewichten hergestellt werden. Obige Preise sind zu zahlen
für alles Brot und Mehl, welches auf Brotmarkte 10 der
laufenden Brotkarte ab entnommen wird. Weizenbrot darf
nicht mehr hergestellt werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Ratingen (3. März 2023). 3. März 1923. 1923: Alltag in der Krise. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/aeo2